Findok · EAS-Auskünfte
EAS 635
KESt-Rückerstattung an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftL 162/21/1-IV/4/95vom 09.05.1995
Wortlaut laut Findok
Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den
EU-Mitgliedstaaten werden gemäß
§ 94a EStG in Verbindung mit der
Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des
Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen
Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine
Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler
Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen muss dieses Prinzip
einheitlich gegenüber allen derartigen Muttergesellschaften im EU-Raum
angewendet werden.
In Fällen einer unbedenklichen Einbindung von
ausländischen Holdinggesellschaften und bei entsprechender Zusammenarbeit
der österreichischen Tochtergesellschaft mit dem zuständigen
österreichischen Finanzamt (zB Vorausinformationen über die
beabsichtigte Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft eines
international angesehenen Weltkonzerns) wird das Rückerstattungsverfahren
sehr rasch abgewickelt werden können, so dass wohl nicht zu erwarten ist,
dass durch das Rückerstattungsverfahren wirklich beachtliche
Liquiditätsengpässe für den Konzern entstehen. Fälle, die
nach § 94a EStG. zur Anwendung des Rückerstattungsverfahrens
nötigen, erfordern dies auch nach der Verordnung zum DBA-Deutschland, BGBl.
Nr. 426/1994.
9. Mai
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
KapitalerträgeGewinnausschüttungHoldinggesellschaftRückerstattungRückerstattungsverfahrenSteuerentlastungMissbrauchMissbrauchsverdachtDiskriminierungsverbotKonzerngesellschaftSteuerrückerstattung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 162/21/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17142
- Gültig
- 09.05.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF