Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2884
Gemeinschaftliche Errichtung eines Kraftwerkes in Österreich
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1250-IV/4/2007vom 24.09.2007
Wortlaut laut Findok
Wird in Österreich in einem 12
Monate übersteigenden Zeitraum ein Kraftwerk errichtet, wobei unter der
Führung einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Zusammenarbeit mit einer
slowakischen Kapitalgesellschaft stattfindet, deren Mitwirkung an der
Bauführung aber weniger als 12 Monate andauert, dann ist für die
Beurteilung, ob die slowakische Kapitalgesellschaft mit ihrem Gewinnanteil der
österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt, vorweg zu
klären, ob die Zusammenarbeit mit der slowakischen Gesellschaft im Rahmen
einer Mitunternehmerschaft erfolgt.
Ist dies der Fall, dann bildet die Baubetriebstätte
dieser Mitunternehmerschaft für alle Mitunternehmer eine inländische
Betriebstätte, gleichgültig wie lange die einzelnen Mitunternehmer an
dieser Baustelle tätig sind (Beispiel 11 des OECD-Partnership
Reports).
Sollte hingegen die Kraftwerkserrichtung von der deutschen
Kapitalgesellschaft übernommen worden sein und sollte sich diese sodann
eines slowakischen Subauftragnehmers bedienen, dann würde für den
Subauftragnehmer eine Baubetriebstätte nur entstehen, wenn seine Mitwirkung
die 12-Monatsgrenze übersteigt.
Der Hinweis, dass eine ARGE die Kraftwerkserrichtung
durchführt, spricht für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft, der
gleichzeitige Hinweis, dass die deutsche Gesellschaft der Konsortialführer
ist, deutet hingegen auf ein Baukonsortium hin, bei dem für jeden Konsorten
gesondert das Vorliegen einer Betriebstätte zu prüfen ist
(Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Tz. 7-143
ff).
Bundesministerium für Finanzen, 24. September
2007
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA SK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowakische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1250-IV/4/2007
- Stammnummer
- 32571
- Gültig
- 24.09.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF