Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2921
Ausstellung als Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0091-IV/4/2008vom 25.01.2008
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet eine US-Gesellschaft in
Zusammenarbeit mit einem österreichischen Museum von März bis Ende
September eines Jahres in Österreich eine Ausstellung von Ausgrabungen der
antiken Vorzeit und werden hierzu örtliche Einrichtungen
(Museumsräumlichkeiten) zur Verfügung gestellt, dann spricht die
Vermutung dafür, dass hierdurch eine inländische Betriebstätte
begründet wird.
Die örtliche Einrichtung muss dem Unternehmen zwar mit
einer gewissen Beständigkeit zur Verfügung stehen, um eine
Betriebstätte zu bilden; dies ist aber bereits bei Überschreiten einer
Frist von 6 Monaten anzunehmen (in diesem Sinn auch Z 6 des OECD-Kommentars zu
Art. 5 und die deutschen Betriebstättenverwaltungsgrundsätze, BStBl I
1999, 1076, Z 1.2.1.1, dritter Absatz;
Philipp-Loukota-Jirousek,
Internationales Steuerrecht, Z 5-9).
Bloße Ausstellungsräume begründen zwar nach
Artikel 5 Abs. 4 DBA-USA keine Betriebstätte; doch gilt dies nur, wenn sich
die Ausstellung als bloße Hilfstätigkeit darstellt;
Hilfstätigkeit kann aber nur eine von der Haupttätigkeit verschiedene
Tätigkeit sein; eine Tätigkeit ist Haupttätigkeit, wenn sie - wie
im vorliegenden Fall vermutet - einen wesentlichen und maßgeblichen Teil
der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (deutsche
Betriebstättenverwaltungsgrundsätze, BStBl I 1999, 1076, Z 1.2.1.1,
vierter Absatz).
Schließlich wird auch vermutet, dass die
Räumlichkeiten nicht bloß der für die
Betriebstättenbegründung unschädlichen Vermögensverwaltung
dienen, sondern für eine betriebliche Tätigkeit der US-Gesellschaft
genutzt werden. Denn die gegen Eintrittsgelder zur Schau gestellten Objekte
gehören offenbar nicht zu einem bloß nutzbringend angelegten
Eigenvermögen der US-Gesellschaft, sondern werden aus Ägypten und
Frankreich vermutlich auf kommerzieller Basis für Zwecke dieser Ausstellung
beschafft.
Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner
2008
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
AusstellungenVermögensverwaltungHilfstätigkeitörtliche Einrichtung6-Monats-FristAusstellungsräumlichkeiten
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0091-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34946
- Gültig
- 25.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF