Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3155
Sicherungsleistungen bei Eisenbahnbaustellen
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1334-IV/4/2010vom 26.05.2010
Wortlaut laut Findok
Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß
Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen.
Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, Anrainerprotestaktionen usw.) verhindern sollen, erscheint es gerechtfertigt, korrespondierend zur Vorgangsweise auf deutscher Seite keinen Bestand einer inländischen Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil nicht alle Leistungen, die zwar in einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet).
Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010
Normen und Schlagworte
- Art. 5 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1334-IV/4/2010
- Stammnummer
- 47529
- Gültig
- 26.05.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF