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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3155

Sicherungsleistungen bei Eisenbahnbaustellen

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1334-IV/4/2010vom 26.05.2010

Wortlaut laut Findok

Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine Arbeitszuglok mit Bediener gestellt, so deutet dies auf eine Mitwirkung an einer inländischen Bauführung hin und würde diesfalls gemäß Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zur Begründung einer steuerpflichtigen inländischen Betriebstätte führen. Nur dann, wenn diese Überwachungs- und Sicherungsleistungen nicht der Abwehr von Baumängeln dienen sollten, sondern als Sicherungsdienst potentielle Schädigungen durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, Anrainerprotestaktionen usw.) verhindern sollen, erscheint es gerechtfertigt, korrespondierend zur Vorgangsweise auf deutscher Seite keinen Bestand einer inländischen Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil nicht alle Leistungen, die zwar in einem Zusammenhang mit der Bauführung stehen, nicht aber unmittelbar der Bauwerkserrichtung selbst dienen, zur Entstehung einer Baubetriebstätte führen (trotz Zusammenhanges mit der Bauführung werden beispielsweise auch laufende Materialanlieferungen oder dauerhafte Gerätevermietungen nicht als betriebstättenbegründende Mitwirkung an der Bauausführung gewertet). Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010

Normen und Schlagworte

Baustellensicherunginländische Baubetriebstätte12-Monats-Frist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1334-IV/4/2010
Stammnummer
47529
Gültig
26.05.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF