…inländischen Kommanditbeteiligung von rund 0,01 Mio S berücksichtigt wurde, dann kann begrifflich die zur Erhebung gelangende österreichische Einkommensteuer nur auf jene Einkünfte entfallen, die aus den beiden erstgenannten Einkunftsquellen herrühren. Hat die die dritte Einkunftsquelle darstellende Kommanditgesellschaft japanische Lizenzgebühren in Höhe von brutto S…
…seine Einkünfte zuzurechnen sind. Wird auch eine derartige Nachweisführung über die Abkommensberechtigung abgelehnt, dann bliebe zur Sicherung einer rechtlich einwandfreien Inanspruchnahme des DBA-Thailand nur mehr der Weg offen, dass der in Österreich vorgenommene Lohnsteuerabzug im Wege eines von Thailand aus einzuleitenden internationalen Verständigungsverfahrens von…
…Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die aus dem Anteilsbesitz erzielten Einkünfte der liechtensteinischen Stiftung und nicht unmittelbar den österreichischen Aktionären zuzurechnen sind. Es kann nur soviel…
…92/15/0159, betr. Zurechnung von US-Immobilienerträgen, und VwGH 21.10.86, 84/14/0023, betr. Zurechnung der Einkünfte aus einem internationalen Juwelenhandel). Unter solchen Gegebenheiten ist es daher noch verfrüht, der weiteren Frage nachzugehen, nach welcher Methode eine Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen Betrieben…
Wurde von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gemeinsam mit einem österreichischen Gesellschafter in Österreich eine GmbH & CO KG errichtet, die das Verlagsgeschäft betreibt und Lizenzeinkünfte aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der Schweiz, Großbritannien, USA…
…sowie zur Steuerfreistellung allfälliger Veräußerungsgewinne verpflichtet. Sowohl die aus Ungarn an die österreichische Betriebstätte fließenden Gewinnausschüttungen als auch ein allfälliger künftiger ungarischer Veräußerungsgewinn sind gemäß Artikel 4 DBA-Ö/D in Deutschland und gemäß dem österreichischen inländischen Recht auch in Österreich von der Besteuerung freizustellen…
…dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen…
…die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und daher aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage…
…die von den beiden Mitunternehmern erzielten Gewinne in inländischen Betriebstätten erwirtschaftet wurden, steht daran gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht ausschließlich Österreich zu und es muss Deutschland gemäß Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens Steuerfreistellung gewähren. Die in den inländischen Betriebstätten erzielten Einkünfte einer…
…im Amtshilfeweg aus Tschechien erlangten Information dürfen daher gemäß Art. 26 des Abkommens nur an die mit der "Veranlagung und Erhebung" der vom DBA erfassten "Personen und Behörden" weitergegeben werden. Im Finanzstrafverfahren besteht sonach ein Verwertungsverbot für die aus Tschechien auf der Grundlage von Art…
…entsprechend (angenommen auf den Gegenwert von minus DM 0,5 Mio.). Diese Wertminderung kürzt allerdings nicht die Besteuerungsgrundlage der inländischen GmbH, da diese auf die in Deutschland gelegenen Betriebstätten der deutschen KG entfällt und sonach gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden…
…dann unterliegt der Gesamtbetrag von S 500.000,- dem Steuerabzugsverfahren (allerdings kann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1 Z 3 EStG eine Veranlagung auf "Nettobasis" erwirkt werden). Auch im Fall des Engagements eines israelischen Tanztheaters wird aus den in EAS 884 dargelegten Gründen der…
…ausgeführte Projektleitung und Montageplanung in Österreich bezahlt und folglich in der Buchhaltung des österreichischen Stammhauses als Aufwand erfasst worden sind (z.B. Arbeitslöhne der in Malaysien eingesetzten Projektleiter), dann wäre eine Weiterbelastung solcher Kosten an die malaysische Betriebstätte auf der Grundlage von Art. 7 Abs…
…aus der ersichtlich ist, welche Vermögensanlagefunktionen in Österreich und welche in Deutschland wahrgenommen werden. Jene Einkünfte, die im Rahmen des der inländischen Betriebstätte zugewiesenen funktionalen Aufgabenkreises erwirtschaftet werden (es werden hiezu alle Kapitalerträge zu rechnen sein, die mit dem der Betriebstätte zugewiesenen Vermögen von ihr…
Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…
…an einer operativen österreichischen Kapitalgesellschaft hält, dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die…
…das innerstaatliche Recht des Quellenstaats bewirkte Qualifikation der Einkünfte kann jedoch keine Auswirkungen auf die Besteuerung in Österreich zeitigen. Erfolgt daher die Zurechnung der Einkünfte an die Gesellschafter nach bulgarischem Recht erst in der zweiten Ebene aus Anlass der als Gewinnausschüttung qualifizierten Überweisung des Gewinnanteils…
…Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000…
…die Gewinnerzielung aber primär entscheidenden unternehmensstrategischen und unternehmensleitenden Funktionen (z.B. Werbeaktivitäten, Kontaktpflege mit gästebringenden Touristikunternehmen, Finanzierungsangelegenheiten und andere geschäftsleitende Aktivitäten) aber ebenfalls von der alpinen Berghütte aus ausgeübt werden, erscheint indessen fraglich und aufklärungsbedürftig. Sollte sich zeigen, dass der Hüttenbetriebstätte lediglich Routinefunktionen zuzuordnen sind…
…Kommentars zu Art. 23A OECD-MA. Aber auch das DBA-Ö/Deutschland entzieht Österreich keine Besteuerungsrechte an den Veräußerungsgewinnen, da es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft mit österreichischen Grundstücken handelt, die folglich nach Artikel 13 Abs. 2 DBA-Deutschland…