…und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beachtenden Fremdverhaltensgrundsatz ein Zinsenertrag…
…kein anderer Erfolg eintreten, als bei einer Steuerfreistellung der israelischen Einkünfte. Wird das aus Kundeneinlagen aufgebrachte Kapital dazu verwendet, eine Zinsbringende, israelische Anleihe zu erwerben, dann kürzen die hierfür aufzuwendenden Zinsen (Refinanzierungszinsen) als Betriebsausgaben die aus der Anleihe als Betriebseinnahme angesetzten Zinsen; und zwar auch…
…in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH in den fremdüblich gezahlten Zinsen solche erblickt, die unter Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland fallen und daher als Betriebsausgabe die griechische Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindern, ist…
…dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht…
…dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht…
…Werden derartige Zinsen in Ungarn als steuerliche Betriebsausgabe gewinnmindernd abgesetzt, fallen sie nicht unter Artikel 7 DBA-Ungarn (Betriebstättenregel), sondern sind dem Artikel 11 DBA-Ungarn (Zinsen) zuzuordnen; dies hat zur Folge, dass sie in Österreich sowohl nach DBA-Recht besteuert werden dürfen als auch…
…eine in der Schweiz operativ tätige Niederlassung einer österreichischen GmbH ein Darlehen für ihre eigenen betrieblichen Zwecke auf, so stellen die hiefür zu leistenden Zinsenaufwendungen Betriebsausgaben dar, die im Rahmen der nach Fremdverhaltensgrundsätzen vorzunehmenden Gewinnaufteilung zwischen den österreichischen und schweizerischen Betriebsteilen des Unternehmens der schweizerischen…
…und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten…
…als besichernde Bankeinlage der österreichischen Bank zur Verfügung (back-to-back-Finanzierung), dann wird im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung festzustellen sein, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die von der liechtensteinischen Gesellschaft gezahlten Zinsen nicht im Wege der Einlagezinsen wieder an sie selbst zurückfließen und daher keinen Betriebsausgabencharakter…
…die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart worden, das DBA-Deutschland so auszulegen, dass Zinsen aus Kaufpreisforderungen stets unter…
…dass hiedurch nicht eine Keinmalbesteuerung von Zinsen verursacht wird, weil die Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates keine bankähnliche Tätigkeit der Niederlassung annimmt und folglich den Verrechnungszins nicht gewinnerhöhend berücksichtigt. Die steuerliche Erfassung der im Inland als Aufwand abgesetzten Verrechnungszinsen im DBA-Partnerstaat müsste daher nachgewiesen werden…
…die sich für den Käufer als Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd niederschlagen) nachträgliche Einkünfte aus dem ehemaligen Betriebstättenvermögen des deutschen Kommanditisten dar. Allerdings ist im Jahr 1991 mit der deutschen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens vereinbart worden, das DBA-Deutschland so auszulegen, dass Zinsen aus Kaufpreisforderungen stets unter…
…KG aus Anlass ihres Betriebsausbaues nicht nur durch Eigenkapital, sondern auch durch Fremdkapital gedeckt, das von den beiden deutschen Komplementären und den rund 40 Kommanditisten der deutschen Organträger-KG aufgebracht wird, dann sind die hierfür von der österreichischen KG zu leistenden Zinsen nicht ihrem zu…
…nicht für Wertminderungen der Einkunftsquelle. Denn weder ein Wertzuwachs noch auch ein Wertverlust einer Kapitalanlage ist von Artikel 11 des OECD Musterabkommens erfasst. Durch Wertberichtigungen eines Auslandskredites verursachte Betriebsausgaben kürzen daher nicht die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Zinsen. 9. April 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Art, auf österreichischer Seite eingehendst zu hinterfragen sein, ob ein Gestaltungsablauf, der sich im schließlichen Endergebnis als Gewährung eines zinsenlosen Darlehens herausstellt, nicht in Wahrheit als Zuführung von weiterem Gesellschafterkapital anzusehen ist (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Vermutung spricht dafür. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr…
…Die für die Darlehensgewährung von der Personengesellschaft gezahlten Zinsen werden daher den Charakter von Sondervergütungen aufweisen und werden demzufolge als Teil des in österreichischen Betriebstätten (nämlich jenen der Personengesellschaft) erwirtschafteten Gewinnes der deutschen Kapitalgesellschaft gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung zu unterziehen sein…
…die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit deutscher Körperschaftsteuer infolge des Abzugsverbotes und Erfassung der Zinsen zur österreichischen Körperschaftsteuer) im…
…Demzufolge ist es aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Diese Betrachtungsweise bedarf allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt…
Gewährt eine in den Niederlanden ansässige Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft ein Darlehen, das als solches steuerlich anzuerkennen ist (und sonach nicht verdecktes Eigenkapital darstellt), ist darauf zu achten, dass die hiefür angesetzten Zinsen gemäß Artikel 9 DBA-Niederlande und gemäß § 6 Z 6 EStG…
…sondern im Veranlagungsweg der Besteuerung zuzuführen sind, wird durch Artikel 11 des Abkommens Deutschland das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Zinsen zugeteilt. Die Hypothekarzinsen sind sonach in Österreich von der Besteuerung freizustellen. 16. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …