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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1137

Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte

geltende FassungEAS-AuskunftO 8/4-IV/4/97vom 29.09.1997

Wortlaut laut Findok

Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden. Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht, so kann diesem Verlangen nicht entgegengetreten werden. Denn wenn die Darlehensschuld für Zwecke des pakistanischen Betriebs eingegangen worden ist, muss diese Verbindlichkeit dem Betriebsvermögen der pakistanischen Betriebstätte ungeachtet des Umstandes zugerechnet werden, dass die Verbindlichkeit buchmäßig zunächst im Stammhaus erfasst worden ist. Zinsen für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn von Artikel VII des Abkommens und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Pakistan die nach seinem Recht grundsätzlich vorgesehene 30%ige Zinsensteuer nicht erheben, dann führt dies nicht zum Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches. Als Nachweis für die "Quelle" des von dem österreichischen Kreditinstitut bezogenen Zinsenertrages kann ein von der darlehensnehmenden Gesellschaft erteilter Beleg über die pakistanische Berücksichtigung des Zinsenaufwandes als Betriebsausgabe dienen. 29. September 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ausländische BetriebstätteZinsenZurechnungSteuerfreistellungDarlehenQuellensteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 8/4-IV/4/97
Stammnummer
14119
Gültig
29.09.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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