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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1899

Auslandszinsen-KESt-Verordnung und Befreiungserklärungen

geltende FassungEAS-AuskunftB 56/1-IV/4/01vom 23.07.2001

Wortlaut laut Findok

Die Verordnung BGBl. II Nr. 43/1998 sieht vor, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufließenden Zinsen im Allgemeinen verpflicht sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen vorzunehmen; eine abkommenskonforme Steuerentlastung kann in solchen Fällen sonach nicht mehr von der Bank selbst, sondern nur mehr unter Mitwirkung der Finanzverwaltung im Veranlagungs- oder Rückerstattungsweg herbeigeführt werden. Die Verordnung dient allerdings lediglich der Durchführung der Doppelbesteuerungsabkommen; sie hat keinen Einfluss auf außerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen bestehende KESt-Freistellungsregelungen. Sie setzt daher auch nicht Befreiungserklärungen gemäß § 94 Z 5 EStG außer Wirksamkeit (EAS 1474); und zwar auch dann nicht, wenn es sich um griechische Staatsanleihen handelt, die gemäß dem DBA in den Händen der die Befreiungserklärung abgebenden österreichischen Kapitalgesellschaft steuerfrei sind; denn in der Befreiungserklärung ist lediglich die steuerliche "Erfassung" der Zinsen als Betriebseinnahme, nicht aber ihre Steuerpflicht bekanntzugeben. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

ForderungswertpapiereKapitalertragsteuerabzuggriechische StaatsanleihenStaatsanleihengriechischeBefreiungserklärung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 56/1-IV/4/01
Stammnummer
2359
Gültig
23.07.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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