Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1847
Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftO 8/3-IV/4/01vom 07.06.2001
Wortlaut laut Findok
Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der
Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom
österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muss der
Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische
Betriebstätte weiterbelastet werden.
Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe
anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das
Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das
österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht, so kann diesem
Verlangen nicht entgegengetreten werden. Denn wenn die Darlehensschuld für
Zwecke des pakistanischen Betriebs eingegangen worden ist, muss diese
Verbindlichkeit dem Betriebsvermögen der pakistanischen Betriebstätte
ungeachtet des Umstandes zugerechnet werden, dass die Verbindlichkeit
buchmäßig zunächst im Stammhaus erfasst worden ist. Zinsen
für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte
zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn
von Artikel VII des Abkommens und sind folglich in Österreich von der
Besteuerung freizustellen (EAS 1137).
Werden die gegenständlichen Finanzmittel von
österreichischen Kommerzbanken zur Verfügung gestellt, dann sieht das
Abkommen für die an diese Kommerzbanken fließenden Zinsen keine
Quellensteuerfreiheit vor. Denn nur für jene Zinsen, die an die
Österreichische Nationalbank, an die Regierungen (an Einrichtungen
österreichischer Gebietskörperschaften) sowie an Banken gezahlt
werden, die der Republik Österreich gehören oder von ihr beherrscht
werden, kann aus Artikel VII eine Quellensteuerfreiheit abgeleitet werden. Wenn
daher Pakistan dem Umstand, dass eine Refinanzierung der Kommerzbanken über
die Österreichische Kontrollbank AG stattfindet und hiefür die
Republik Österreich die Haftung übernommen hat, nicht die
Rechtswirkung beimisst, dass nach Artikel VII quellensteuerfreie Zinsenzahlungen
vorliegen, kann darin keine Abkommenswidrigkeit erblickt werden.
07. Juni
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA PK (E), Doppelbesteuerungsabkommen Pakistan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 297/1971
- Art. 7 DBA PK (E), Doppelbesteuerungsabkommen Pakistan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 297/1971
Exploration von BodenschätzenBodenschätzeDarlehenZinsenQuellensteuerfreiheitÖsterreichische Kontrollbank AG
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 8/3-IV/4/01
- Stammnummer
- 2134
- Gültig
- 07.06.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF