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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2445

Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband

geltende FassungEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/04vom 20.04.2004

Wortlaut laut Findok

Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6 1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für Belange der Gewinnermittlung; diese Bestimmung gestattet nicht, die im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Zinsenloses Familiendarlehen§ 6 Z. 6 EStGZinsverzicht und Schenkungssteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 21/1-IV/4/04
Stammnummer
9949
Gültig
20.04.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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