Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2445
Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/04vom 20.04.2004
Wortlaut laut Findok
Gewährt ein in Österreich
ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein
zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der
Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit
einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus
Kapitalvermögen einer Besteuerung unterworfen werden. Der aus § 6 Z 6
1988 EStG ableitbare Fremdverhaltensgrundsatz gilt ausschließlich für
Belange der Gewinnermittlung; diese Bestimmung gestattet nicht, die im
Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd
gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für
steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch
dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen
möglich sein sollten.
Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher
und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine
gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im
Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung
vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im
Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in
Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein.
20. April
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 6 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 21/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 9949
- Gültig
- 20.04.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF