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EAS 3448Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.825.42217.11.2023

…1 und Abs. 2 iVm Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta) eingeschränkt. Im Wege einer teleologischen Auslegung des Art. 23 DBA-Malta kann jedoch die Anrechnungsmethode auch für Einkünfte iSd Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta angewendet werden, um damit dem Ziel und Zweck des…

EAS 1728Atypisch stille Beteiligung eines Österreichers an einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/17-IV/4/0005.10.2000

…Besteuerungsrecht Deutschland "zugewiesen" worden ist und dass folglich auf österreichischer Seite Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt zu gewähren ist. Eine anderslautende Auslegung des Abkommens hätte einen internationalen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung zur Folge und wäre demzufolge mit Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht vereinbar. 05…

EAS 1737Arbeitsgestellungsvertrag mit der deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 346/1-IV/4/0017.10.2000

…beider Staaten zukommt, da Deutschland hiedurch eine Doppelbesteuerung auslöste, die zu verhindern Ziel und Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens ist. Abkommensauslegungen gegen Ziel und Zweck eines völkerrechtlichen Vertrages verstoßen gegen die grundlegenden Auslegungsregeln des Artikels 31 der genannten Vertragsrechtskonvention. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …

EAS 2792Italienischer stiller Gesellschafter an einer vermögensverwaltenden österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-IV/4/200620.11.2006

…österreichischen GmbH erworben, dann unterliegen die Gewinnzuweisungen an den italienischen Partner gemäß Artikel 7 Abs. 8 des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens der vollen österreichischen Besteuerung. Ziel und Zweck der in Artikel 7 Abs. 8 enthaltenen Regelung liegt darin, internationalen Streit darüber zu vermeiden, ob eine österreichische…

EAS 189Keine Zuzugsbegünstigungen für Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/31-IV/4/9205.11.1992

…VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch bloße Wohnsitzverlegung nach Österreich, eine Reduzierung ihrer bisherigen Steuerlast zu erlangen…

EAS 1405Steuerumgehung mit Brasilien-Krediten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0402/1-IV/4/9802.02.1999

…gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von S 100 Mio. an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von rd. S 21 Mio. geleistet und gleichzeitig…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…wäre es rechtswidrig, dem Abkommen den umgehungsfördernden Sinn beizumessen, da eine solche Auslegung gegen Ziel und Zweck des Abkommens verstieße. In EAS 1405 wurde folgendes Beispiel untersucht: Wird an eine brasilianische Bank ein kurzläufiges Darlehen in Höhe von S 100 Mio. vergeben, wobei nach den…

EAS 2184Vereinbarkeit des Methodenwechsels gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 mit dem DBA-Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0210.12.2002

…dem Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der Möglichkeit begeben wollten, die internationale Steuerumgehung zu unterbinden. Denn Ziel und Zweck eines Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht aber die Förderung der internationalen Steuerumgehung. 10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2493Gegenberichtigungen bei österreichischen Tochtergesellschaften von US-Muttergesellschaften (EAS.2493)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/7-IV/4/0419.07.2004

…OECD-MA nicht wortgleich nachgebildet ist. Denn jede gegenteilige Auslegung hätte den Effekt einer Doppelbesteuerung zur Folge, die dem Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens widerspricht und die folglich nicht mit den Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr…

EAS 1845Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/4-IV/4/0106.07.2001

…Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt nach Ablauf von 5 Jahren eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen…

EAS 1816Anwendung der "per country limitation" bei Bezug von Schachteldividenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/0112.03.2001

…und Zweck dieser Anrechnungsverpflichtung ist allerdings - wie sich aus der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel…

EAS 458Rückwirkende Anwendung des OECD-Kommentars 1992
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/53-IV/4/9420.06.1994

…darstellt, der Einblick in Ziel und Zweck jener DBA-Bestimmungen gibt, die inhaltlich den OECD-Musterabkommensbestimmungen nachgebildet sind. Der OECD-Kommentar wird nunmehr periodisch adaptiert und verbessert. Die Version des Jahres 1977 wurde 1992 und zuletzt 1994 überarbeitet. Soweit der Kommentar nicht selbst zum Ausdruck…

EAS 644Einschaltung von irischen Basisgesellschaften im IFSC
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/48/1-IV/4/9505.07.1995

…selbstverständliche Auslegungsrichtschnur festgeschrieben, dass jeder internationale Vertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, "...im Lichte seines Ziels und Zweckes..." auszulegen ist. Es kann den Unterhändlern eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht die Absicht unterstellt werden, dass sie durch den Abschluss eines DBA die internationale Steuerumgehung fördern wollten. Dies wäre aber…

EAS 3167Qualifikationskonflikte auf Grund des Artikels 3 Abs. 2 DBA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1607-IV/4/201021.06.2010

…Qualifikationskonflikt nach dem Lösungsmechanismus des Artikels 23 zu beseitigen und daher angesichts der Besteuerung in Deutschland Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug in Österreich zu gewähren und damit eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden; ein Ergebnis das jedenfalls dem Ziel und Zweck des Abkommens gerecht wird. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 3153Atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1332-IV/4/201026.05.2010

…Österreichs und nicht jene der VAE. Das DBA-VAE kann daher nicht so ausgelegt und angewendet werden, dass durch Begründung einer unechten stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der VAE eine "Doppelnichtbesteuerung" herbeigeführt wird. Gegenteilige Auslegungsversuche wären mit Ziel und Zweck des Abkommens nicht vereinbar und…

EAS 558Gewinnausschüttungen maltesischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/12/1-IV/4/9402.01.1995

…nicht so interpretiert werden, dass es den DBA-Partnerstaaten die Verpflichtung auferlegt, internationale Steuerumgehung zu dulden. Ziel und Zweck eines solchen Abkommens ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung, nicht aber die Schaffung von Steuerumgehungsmöglichkeiten. Daher steht auch das DBA-Malta weder der Anwendung des § 23 BAO…

EAS 1417Spanische Staatsanleihezinsen; wirtschaftlicher Zinsenbegriff
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/2-IV/4/9908.02.1999

…zusätzlich noch eine Steuerentlastung des steuerpflichtigen Inlandseinkommens ermöglichte; eine solche Auslegung würde dem Ziel und Zweck des Abkommens nicht gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung eben dieser internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur…

EAS 1595Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 420/1-IV/4/0007.02.2000

…Verlust des Besteuerungsrechtes erst aufschiebend bedingt im Jahr 6 eintritt, dann würde man das Zusammenwirken von Abkommensrecht und innerstaatlichem Recht in einem Sinn verstehen, der mit dem Ziel und Zweck der österreichischen Steuerrechtsordnung unvereinbar wäre. Denn es würde damit genau jener Effekt einer Doppelnichtbesteuerung geschaffen…

EAS 1492Anleihen eines argentinischen Financial Trust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/1-IV/4/9912.07.1999

…nicht gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung ausgerichtet. Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungen getragen, wobei die eine dem Ziel und Zweck des Abkommens…

EAS 935Erwerb von Auslandsbeteiligungen über eine luxemburgische und niederländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 78/2-IV/4/9621.08.1996

  Der Zweck von § 10 Abs. 3 KStG ist darauf ausgerichtet zu vermeiden, dass das internationale Schachtelprivileg von österreichischen Kapitalgesellschaften dazu eingesetzt wird, aus Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen. Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie…