Findok · EAS-Auskünfte
EAS 935
Erwerb von Auslandsbeteiligungen über eine luxemburgische und niederländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftL 78/2-IV/4/96vom 21.08.1996
Wortlaut laut Findok
Der Zweck von § 10 Abs. 3 KStG ist darauf ausgerichtet
zu vermeiden, dass das internationale Schachtelprivileg von
österreichischen Kapitalgesellschaften dazu eingesetzt wird, aus
Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische
Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen.
Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie bezwecken, der
österreichischen Steuerlast auszuweichen, verdienen keine Förderung
durch das internationale Schachtelprivileg.
Wenn nun eine österreichische Kapitalgesellschaft eine
Basisgesellschaft in den Niederlanden errichtet hat, um offenbar mit den
Finanzmitteln einer zweiten Basistochtergesellschaft in Luxemburg Beteiligungen
in Italien zu erwerben, wobei die an die luxemburgische Gesellschaft geflossenen
Zinsen in Luxemburg unbesteuert geblieben sind, und wenn weiters die
luxemburgische und die niederländische Gesellschaft schließlich
fusionieren und nun die niederländische Gesellschaft die seinerzeit
steuerfrei angesammelten Zinsen nach Österreich (wieder steuerfrei)
ausschütten möchte, dann handelt es sich hierbei offenkundig um
steuerlich motivierte internationale Gestaltungen, die aus steuerlicher Sicht
zumindest als unerwünscht zu klassifizieren sind; denn sie diskriminieren
jedes andere österreichische Unternehmen, das auf derartige
Umgehungsgestaltungen verzichtet.
Es wird um Verständnis gebeten, dass das BM für
Finanzen aus grundsätzlichen Erwägungen im EAS-Verfahren nicht bereit
sein kann, Interpretationsricken in Bezug auf § 10 Abs. 3 KStG abzunehmen,
wenn zu vermuten ist, dass hiedurch eine internationale Steuerplanung mit dem
Ziel einer unerwünschten Vermeidung österreichischer
Abgabenbelastungen abgesichert werden soll.
21. August
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 78/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15289
- Gültig
- 21.08.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF