§ 94a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…
§ 94a EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Griechenland sind "Zinsen" aus griechischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die…
Ausländische Einkünfte sind für Belange der Besteuerung in Österreich stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Im ausländischen Steuerrecht enthaltene Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende…
…Abs. 3 DBA-Spanien idF vor 1995 sind "Zinsen" aus spanischen Staatsanleihen in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung entfaltet allerdings nicht nur Wirkungen auf den Bruttobetrag der Zinsen, sondern hat auch zur Folge, dass alle Aufwendungen aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind, die…
…bereits nach inländischem Recht keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sodass eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen des DBA Schweiz entbehrlich ist. Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Steuerpflicht der Versorgungsrente als "sonstige…
…zum einen die Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umtransformiert und zum zweiten die Anteile an der Betriebs-AG zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG erklärt, dann wird durch solche Wirkungen des deutschen Steuerrechtes mit dem Zuzug nach Österreich zumindest teilweise ein zur Doppelbesteuerung führender Qualifikationskonflikt erzeugt…
…Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138…
…15 Abs. 4 DBA-Deutschland). Die Wirkungen dieser "subject-to-tax-Klausel" haben auf die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer…
…Werden daher Konstruktionen geplant, bei denen österreichisches Steuersubstrat in eine steuerfreie Auslandskapitalgesellschaft verlagert werden soll, dann kann hierbei nicht der ministerielle EAS-Antwortdienst in Anspruch genommen werden, um eine Risikominimierung der Wirkungen des § 10 Abs. 4 KStG (Methodenwechsel) zu erlangen. Dies gilt auch für die…
…erzielbar ist, können für ausländische Luftfahrtgesellschaften daher künftig keine Freistellungen von der neuen Kommunalsteuer mehr ausgesprochen werden. Die in bereits erteilten Bescheiden für die Lohnsummensteuer getroffenen Regelungen verlieren mit dem Wegfall der Lohnsummensteuer automatisch ihre rechtlichen Wirkungen. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…abgesprochen werden. Dieses Amt wird allerdings aus verständlichen Gründen vor allem dann besondere Nachweisanforderungen stellen, wenn die betreffenden Bezugsteile in Tschechien unbesteuert bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem betroffenen Dienstnehmer und dem österreichischen Finanzamt über die Wirkungen des Art. 15 DBA-CZ kommen, steht…
…31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Wurde in einem solchen Fall der Kapitalertragsteuerabzug in Österreich unterlassen, so können nicht im EAS-Verfahren durch das Bundesministerium für Finanzen die Wirkungen von § 94a EStG und der hiezu ergangenen Verordnung beseitigt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit…
…nicht rein persönlichen, sondern sachlichen Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst, sondern beseitigt auch allfällige daraus resultierende und auf sie sonst überwälzbare Steuerschulden ihrer Vertragspartner. Steuerbefreiungen auf Grund des Abkommens können unmittelbar an der Quelle herbeigeführt werden, ein Rückerstattungsverfahren…
…die Gesellschafter der britischen Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen sind, die nicht der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ob die zur Glaubhaftmachung herangezogenen Informationen und Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf § 6 der Verordnung BGBl. Nr…
…Damit stellt sich in Bezug auf die nicht der österreichischen Gesellschaft, sondern dem deutschen Immobilienfodnszuzurechnenden Einkünfte nicht mehr das Problem, auf österreichischer Seite die Wirkungen des Artikels 10 Abs. 2 DBA-Deutschland untersuchen zu müssen, weil insoweit aus der Sicht des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechts kein…
…die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und Polen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmungen" zu verändern…
…der Regelungen des § 94 Z 2 EStG 1988 und der MTR-VO ist es, sicherzustellen, dass die Wirkungen der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter-und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. Nr. L 345 vom 29.12.2011 S. 8 in der…
…Ausschluss bei der Veranlagung jener Jahre, in denen die Verluste entstanden sind, nicht unter Berufung auf DBA-Wirkungen versagt werden. Nur dann, wenn eine Verlustverwertung im Ausland möglich ist (im vorliegenden Fall durch Erlangung einer Rückzahlung jener weißrussischen Steuern, die auf die nunmehr rückgezahlten Arbeitslöhne…