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20 007 Treffer1613 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 648–65213.7 Wirkungen verdeckter Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

13.7 Wirkungen verdeckter Ausschüttungen 13.7.1 Allgemeines 13.7.1.1 Behandlung bei der Körperschaft 13.7.1.1.1 Neutralisierung der verdeckten Ausschüttung Rz 648: Bei verdeckten Ausschüttungen handelt es sich um Vorgänge, welche die Ermittlung des Einkommens nicht beeinflussen dürfen (siehe…

BFG RV/5101013/2021Wirkungen einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Aussetzungsantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2022

…für Anträge auf Aussetzung der Einhebung geltenden Vorschriften sind auf Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung derartiger Anträge und auf solche Beschwerden betreffende Vorlageanträge (§ 264) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (…

UFSS RV/0451-S/07Wirkungen der Wiederaufnahme gem. § 303 und der Änderung gem. § 295 BAO, wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein F-Bescheid nicht ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008

…da die 14-seitige Bescheidbeilage als Teil des Spruches offensichtlich alle ehemaligen Beteiligten anführt (siehe etwa Kotschnigg, SWK 31/2004 (S 890) Pkt. 2.1). Aus dem oben zur Wirkung des § 192 iVm § 252 BAO Gesagten ergibt sich deshalb die Bindungswirkung für den Unabhängigen Finanzsenat…

UFSS RV/0784-S/02Wirkungen und Voraussetzungen einer Zustellungsbevollmächtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. WK gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Grunderwerbsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Zurückweisungsbescheid vom 8. Juni 2001 betreffend Berufung gegen den Grunderwerbsteuerbescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSS RV/0426-S/03Ein nicht ordnungsgemäß zugestelltes Schriftstück entfaltet keine rechtlichen Wirkungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.09.2008

…Kanzlei weder die Originalbescheide noch Bescheidkopien auffindbar. Daraus ergibt sich, dass die bekämpften Schriftstück keine rechtlichen Wirkungen entfalten konnten und damit auch nicht mittels Berufung bekämpft werden können (VwGH 29.5.1995, 93/17/0318). Das Rechtsmittel war in der Folge als unzulässig zurückzuweisen. Salzburg…

BFG RV/7102708/2024Unzulässigkeit der Beschwerde und des Vorlageantrages, weil nicht vom Bescheidadressaten eingebracht (Gebührenbescheid für Fristsetzungsantrag erging an den Rechtsanwalt als Gebührenschuldner nach § 13 Abs. 3 GebG) - Wirkungen der Verfahrenshilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.09.2024

…2010/15/00179. Wie sich im gegenständlichen Feld aus dem Adressfeld des Bescheides vom 24.11.2021 ergibt, wurde der Bescheid vom Finanzamt an Herrn Rechtsanwalt ***RA*** gerichtet und hat der Bescheid auch nur gegenüber ihn als Bescheidadressaten die genannten Wirkungen entfaltet. Nur dieser ist…

UFSL RV/0089-L/05Keine Aussetzung der Einhebung bei bereits erledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2005

…stattgegeben, und die Haftungsinanspruchnahme auf Abgaben in Höhe von 300.453,19 € eingeschränkt. Gegen diese Entscheidung wurde mit Schriftsatz vom 4.11.2004 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Ein Antrag, dieser Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21.12.2004, Zl…

UFSL RV/0847-L/05Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2008

…des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0188 wurde ebenfalls verwiesen. In der Stellungnahme vom 4. April 2008 brachte die Bw. vor | "1. | Die Wirkungen des NeuFöG treten gem § 4 Abs 1 NeuFöG dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht…

BFG RV/7104042/2018Zustellung eines Einkommensteuerbescheids in Italien nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2020Teil 1/5

…eines Monats nach der Zustellung des Bescheides beim oben angeführten Amt eingereicht oder bei der Post aufgegeben Beschwerde sind der Bescheid zu bezeichnen (Einkommensteuerbescheid 2011 vom 24.04.2017) sowie die gewünschten Änderungen anzuführen und zu begründen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 254 BAO)…

UFSK RV/0360-K/02Nutzungseinlage in Körperschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WT, vertreten durch die N, gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 8.8.2001 betreffend Einkommensteuer 1995-1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…

BFG RV/7105346/2019Frage der Erbringung des Vermögensopfers - Besteuerung von Zuwendungen im Erbfall
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2025

…Demnach könne ein Änderungsrecht dem Eintritt des Vermögensopfers nicht entgegenstehen, da "bloße" Änderungsrechte keine widerrufsgleiche Wirkung haben können. In Anlehnung an diese OGH-Rechtsprechung kam die Behörde zum Schluss, dass der Stifter durch den Verzicht auf sein Widerrufsrecht am Datum4 den Beginn der 2-Jahresfrist…

BFG RV/3100407/2012Änderung der Gewinnverteilung vor dem Hintergrund der "Angehörigenjudikatur"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2014

…an CD sei bereits am 29. April 2005 (siehe Beilage zu der am 2. Mai 2005 eingereichten Erklärung E 6 für das Jahr 2004) abgeschlossen worden und habe damit ihre Wirkung bereits seit diesem Zeitpunkt bzw. auch in den Folgejahren. Die Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern…

UFSW RV/1207-W/12Keine Nachsicht bei schuldhaftem Fehler des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2013

…zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden können. Eine Abänderung von Bescheiden - wie hier beantragt die Umsatzsteuerbescheide 2003 bis 2005 - ist im Wege einer Nachsicht nicht möglich. Es ist aber auch nicht Sinn des Nachsichtsverfahrens, Wirkungen von Verfahrenshandlungen, die versäumt wurden, auf diesem Wege herbeizuführen (UFS…

UFSL RD/0004-L/07Sachbescheid als Grundlagenbescheid zur Verfügung der Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.10.2007

…einzubringen. Bei "anderen Bescheiden" iSd. § 295 Abs. 3 BAO handelt es sich nicht um förmliche Grundlagenbescheide, sondern um Bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihren Wirkungen materiell andere Bescheide beeinflussen (Ritz, BAO³, § 295 Tz. 15). Ein Bescheid ist nur dann als einem Grundlagenbescheid ähnlich…

UFSG RV/0027-G/03Keine Ausweitung des Vergütungstatbestandes von Energieabgaben auf Dienstleistungsbetriebe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…die Heilung der unter Verstoß gegen das Verbot des Artikels 88 Absatz 3 Satz 3 EG ergangenen und deshalb ungültigen Durchführungsmaßnahme zur Folge habe, da sie andernfalls die unmittelbare Wirkung dieser Vorschrift beeinträchtigen und die Interessen der Einzelnen, deren Wahrung Aufgabe der nationalen Gerichte ist…

UFSZ2L ZRV/0195-Z2L/02Zollschuldnereigenschaft eines Vertreters ohne Vertretungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.03.2004

…erklärt, im Namen und für Rechnung der Bf. zu handeln. Allerdings ohne tatsächlich Vertretungsmacht zu besitzen. Die Wirkungen des Vertreterhandelns treffen daher nur die Anmelderin, die in diesem Fall als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd gilt. Daraus folgt weiters, dass gem. Art…

UFSG FSRV/0007-G/03Erstattung einer Selbstanzeige durch eine AG, Entrichtung der verkürzten Abgaben durch Bezahlung einer 20%igen Quote im außergerichtlichen Ausgleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.07.2003

…Die am 7. August 2001 vom Finanzamt verbuchte Quotenzahlung habe nicht zur Abdeckung älterer Fälligkeiten der L AG gedient, weil die Wirkung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleiches im Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger bei zeitgerechter Bezahlung des Ausgleichsbetrages zur Gesamtschuldbefreiung führe. Da im Zeitpunkt der…

BFG RV/7102166/2024Entscheidung des BFG in der Sache aufgrund übergegangener Entscheidungspflicht im Säumnisbeschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2024Teil 1/2

…190 Abs. 1 BAO, dass die Einkünftefeststellung gemäß § 188 BAO betreffend ehemalige Y_GmbH und atypisch stille Gesellschafter für die Jahre 2004 und 2005 unterbleibt, mit folgenden Aussprüchen entschieden: Mit Spruchpunkt I wurde mit Wirkung u.a. für und gegen den Bf. gemäß § 267 iVm §…

BFG RV/5100700/2021Feststellungsbescheid über das Vorliegen eines Scheinunternehmens gem. § 8 SBBG - Nichtbescheid wegen falschem Bescheidadressaten bei Insolvenz des Scheinunternehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.03.2023

… 3 Abs. 1 über die Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners, §§ 6 und 7 über die Wirkung der Insolvenzeröffnung in Ansehung von Rechtsstreitigkeiten sowie § 81a Abs. 2 über die Verpflichtung des Insolvenz- bzw. Masseverwalters zur Führung von die Masse betreffenden Rechtsstreitigkeiten). D.5. § 9 SBBG sieht…

BFG RV/5101643/2015Beschwerdevorentscheidung ohne Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.05.2016

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10. August 2015 über den Antrag des Beschwerdeführers vom 22. Juli 2015 betreffend die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich der Verfahren für die Einkommensteuer 2005…