Findok · EAS-Auskünfte
EAS 703
Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld
geltende FassungEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/95vom 28.08.1995
Wortlaut laut Findok
Ausländische Einkünfte sind für Belange der
Besteuerung in Österreich stets nach österreichischem Recht zu
ermitteln. Im ausländischen Steuerrecht enthaltene Steuerbefreiungen
können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung
keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer
Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches
Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im
österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs.
1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das
deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht
für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu
berücksichtigen.
28. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3368/3/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16913
- Gültig
- 28.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF