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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 703

Progressionsvorbehalt und deutsches Bundeskindergeld

geltende FassungEAS-AuskunftK 3368/3/1-IV/4/95vom 28.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Ausländische Einkünfte sind für Belange der Besteuerung in Österreich stets nach österreichischem Recht zu ermitteln. Im ausländischen Steuerrecht enthaltene Steuerbefreiungen können daher im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkungen entfalten. Bezieht daher ein österreichischer Grenzgänger von den deutschen Sozialversicherungseinrichtungen deutsches Bundeskindergeld, so liegen wiederkehrende Bezüge vor, für die im österreichischen Steuerrecht allerdings auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Z 7 EStG eine Steuerbefreiung eintreten kann; dann nämlich, wenn das deutsche Bundeskindergeld den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe ausschließt. Trifft dies zu, ist das deutsche Bundeskindergeld nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich zu berücksichtigen.   28. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

SteuerbefreiungGrenzgänger

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 3368/3/1-IV/4/95
Stammnummer
16913
Gültig
28.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF