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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1206

Behandlung ausländischer Lehrbeauftragter an inländischen Universitäten

geltende FassungEAS-AuskunftD 139/1-IV/4/97vom 12.01.1998

Wortlaut laut Findok

  Die Verordnung BGBl. II Nr. 287/1997, derzufolge Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für eine abweichende Auslegung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens aus seinem Vorschriftenzusammenhang heraus ergibt - eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten. Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und Polen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmungen" zu verändern, denenzufolge eine zwei Jahre nicht übersteigende Lehrtätigkeit in Österreich steuerfrei zu stellen ist; denn diese Regelungen gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird. Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen keine Gastlehrerbestimmung mehr enthält. Da dieses Abkommen in Bezug auf die Abzugssteuern bereits mit 1.April 1998 in Wirksamkeit tritt, endet ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Steuerbefreiung für die amerikanischen Lehrbeauftragten (es sei denn, der US-Lehrbeauftragte optiert gemäß Artikel 28 Abs. 3 DBA-USA für eine Weitergeltung des alten Abkommens für ihn um weitere 12 Monate). 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

VerständigungsverfahrenGastlehrer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 139/1-IV/4/97
Stammnummer
9976
Gültig
12.01.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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