Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1550
Niederländische Holding-Muttergesellschaft mit irischer operativ tätiger Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskunftE 14/25-IV/4/99vom 27.10.1999
Wortlaut laut Findok
§ 94a EStG will sicherstellen, dass
die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für
Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden,
dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung
funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der
"Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und
über EU-Länder, die für abfließende
Gewinnausschüttungen keine Quellensteuer erheben, schließlich
unbesteuert in Steueroasengebiete gelangen.
Fließen daher Gewinnausschüttungen einer
österreichischen Produktionsgesellschaft an eine niederländische
Briefkasten-Holdinggesellschaft, dann kann eine Steuerentlastung in
Österreich nur im finanzamtlich kontrollierten
Rückerstattungsverfahren herbeigeführt werden. Der Umstand, dass eine
solche Holdinggesellschaft in Irland über eine operativ tätige
Betriebstätte verfügt, vermag für sich allein noch keine
ausreichende Gewähr gegen einen steuerumgehenden Gewinntransfer in das
Drittausland zu bieten. Es erscheint daher nicht sachgerecht und daher auch
nicht rechtsrichtig, in einem derartigen Fall in den Mitarbeitern der irischen
Betriebstätte "eigene Arbeitskräfte" der Holdinggesellschaft (im Sinn
von § 2 Abs. 2 Z 2 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995) zu erblicken. Siehe in
diesem Sinn auch EAS 1464.
Es steht der österreichischen Gesellschaft aber frei,
auf der Grundlage von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung
aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen
Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft
darüber zu verlangen, ob eine Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zu
erwarten ist.
27. Oktober
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 2 Abs. 2 Z 2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
- § 5 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
Treaty-Shoppingfunktionslose GesellschaftGewinnausschüttungSteueroasengebietniederländische Briefkasten-HoldinggesellschaftMißbrauchsverdacht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 14/25-IV/4/99
- Stammnummer
- 2803
- Gültig
- 27.10.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF