…Gesellschaft aber frei, auf der Grundlage von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft darüber zu verlangen, ob eine Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zu erwarten ist. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr…
…November 2004 auf § 94a EStG gestützt habe. Zur Auslegung des § 94a EStG und der hierzu ergangenen Verordnung führte die Bw aus, dass der bloße Mißbrauchsverdacht, sofern er vom Abzugsverpflichteten zu vertreten ist, zum Anlass genommen werden könne , die KESt-Befreiung an der Quelle zu versagen…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen GP vertreten durch Mag. Dr. Andreas Mauhart, Rechtsanwalt in 4040 Linz, Jahnstraße 10, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen N.N., Wien, vertreten durch Mag. Thomas Mollik, CAUSA Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Türkenstraße 25/8, wegen des Finanzvergehens der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Angestellter, geboren am 5. Juli 1957, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P, in der Finanzstrafsache gegen Ing. K., St.K., vertreten durch Alpen Adria Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, St.K., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Arbeiter, geboren 1982, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen UEG, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. November 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hofer-Zeni, Landstraßer Hauptstraße 82/11, 1030 Wien, wegen des Verdachts des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, arbeitslos, geboren am 13. Jänner 1957, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. 1 des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen ES, Apothekerin, geb. am 19XX, whft. in D-BH, vertreten durch die Kittl & Co Wirtschaftstreuhand KG, 5020 Salzburg, Kaiser-Karl-Straße…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen GS, geb. 19XX, whft. in A, vertreten durch die Wölflingseder & Partner GesmbH & Co KG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, in 4040 Linz, J…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen SD, Pensionistin, geb. am 19XX, whft. in G, vertreten durch die Roppenser & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, in 4600 Wels, Konrad-Meindl…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AG, vormals Geschäftsführer, nunmehr Pensionsbezieher, geb. 19XX, whft. in L, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Frau BL, vertreten durch Herrn CP, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 26. November 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde der Beschuldigten vom 28. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. Februar…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen Bf, Büroangestellter, geboren 1970, wohnhaft in A, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen K.P., (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. März 2002 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache u.a. gegen R wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit. a iVm. § 38 Abs.1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr…