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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2948

Weitere Anwendbarkeit von EAS 1138 auf Schweizer Finanzierungsbetriebstätten

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0377-IV/4/2008vom 08.02.2008

Wortlaut laut Findok

Die in EAS 1138 vertretenen Rechtsauffassungen sind für die von dieser EAS erfassten trilateralen Sachverhaltsgestaltungen unverändert aufrecht. EAS 2891 ist zu rein bilateralen Fallgestaltungen ergangen und zeitigt daher keine Rückwirkung auf EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138 zuzuschreiben sein. Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2008

Normen und Schlagworte

Schweizerische FinanzierungsbetriebstättenAOA

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0377-IV/4/2008
Stammnummer
34960
Gültig
08.02.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF