Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2948
Weitere Anwendbarkeit von EAS 1138 auf Schweizer Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0377-IV/4/2008vom 08.02.2008
Wortlaut laut Findok
Die in EAS 1138 vertretenen
Rechtsauffassungen sind für die von dieser EAS erfassten trilateralen
Sachverhaltsgestaltungen unverändert aufrecht. EAS 2891 ist zu rein
bilateralen Fallgestaltungen ergangen und zeitigt daher keine Rückwirkung
auf EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891
erwähnten Gespräche mit der Schweiz aufgenommen, um angesichts eines
möglicherweise "statischen Auslegungserfordernisses" im Fall des
DBA-Schweiz über die DBA-Vereinbarkeit der in EAS 2891 beschriebenen
Wirkungen des "AOA" Klarheit zu erlangen; diesem Verständigungsverfahren
wird keine negative Auswirkung auf EAS 1138 zuzuschreiben sein.
Bundesministerium für Finanzen, 8. Februar 2008
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0377-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34960
- Gültig
- 08.02.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF