Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
Mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Deutschland am 1. Jänner 2003 trat für das Bordpersonal von Flugzeugen, die im internationalen Verkehr eingesetzt sind, insoweit eine Änderung ein, als nun das Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen jenem Staat zugewiesen ist, in dem sich die Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens…
…Verkaufslokals auf Slowenien aus, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Bereitschaft, bis zum Wirksamwerden des mit Slowenien in Verhandlung stehenden Doppelbesteuerungsabkommens durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 48 BAO eine internationale Doppelbesteuerung unter Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein…
…im Verhältnis zu anderen Staaten führen (§ 6 Z 6 lit. b EStG 1988). Eine derartige Einschränkung hat sich grundsätzlich mit dem Wirksamwerden des neuen DBA-Japan ergeben können. Denn Österreich hat nach dem alten DBA-Japan (BGBl. Nr. 127/1963) Gewinne aus der Veräußerung von…
…zB in einem angemieteten oder von einem Klienten zur Verfügung gestellten Büroraum) in Österreich unterhält. Mit dem künftigen Wirksamwerden des 2010 unterzeichneten neuen Abkommens wird insoweit keine Änderung eintreten. Besteht hingegen eine inländische Betriebstätte, wären zur Frage der Steuerpflicht des Anwaltes noch gesonderte Überlegungen anzustellen…
…Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß Art. 13…
…Beitritt Polens tritt in der vorstehend beschriebenen Rechtslage keine Änderung ein. Allerdings wird bei Wirksamwerden des in der Unterzeichnungsphase stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Polen die zur Steuerfreistellung im Tätigkeitsstaat führende Entsendungsfrist nicht mehr 1 Jahr, sondern nach den Grundsätzen des OECD-Musterabkommens nur mehr 183…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…Abs. 2 ein. In beiden Fällen werden daher die Besteuerungsrechte an den Ruhegehältern dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt." In diesem Sinn führt daher EAS 2092 bereits aus, dass ab dem Wirksamwerden des neuen Abkommens (1. Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den unter Artikel 16 Abs. 2 DBA…
…Einkünfte ab 1. Jänner 2002 zugeflossen sind. Diese Sichtweise wurde im Übrigen auch in EAS 1801 in Bezug auf das Wirksamwerden des DBA-Deutschland angewendet. Zinsenansprüche gegenüber einer indischen Tochtergesellschaft, die (bei abweichendem Wirtschaftsjahr gegebenenfalls entsprechend abgegrenzt) bis Ende 2001 erwachsen sind, sind daher in…
…Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG 1988 durch BGBl. I Nr. 8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn…
…zur Folge, dass hierdurch das Besteuerungsrecht Österreichs wieder verloren geht. Eine Rückzahlung der österreichischen KESt ist daher nicht möglich. Mit dem Wirksamwerden des DBA-Deutschland-2000 ändert sich die Rechtslage insoferne, als bei den inländischen Sparzinsen der deutschen Zweitwohnsitzer kein österreichisches Besteuerungsrecht mehr besteht. Ab…
…dieser Art könnte aber auf der Grundlage von § 48 BAO eine Anrechnung der in den USA erhobenen Steuer auf die österreichische Steuer erwirkt werden. Die Rechtslage ändert sich allerdings ab 1999 mit dem Wirksamwerden des DBA-Ö/USA vom 31.5.1996. Angesichts des Umstandes…
…Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer…
…bestehender Beteiligungen durch das Abkommen nicht mehr entzogen werden. Trotz dieser abkommensrechtlichen Aufrechterhaltung des österreichischen Besteuerungsanspruches wird aber das Erfordernis für eine Wegzugsbesteuerung auch nach Wirksamwerden des Revisionsprotokolls hinsichtlich der schweizerischen Beteiligung (oder Drittauslandsbeteiligungen) weiter bestehen bleiben, wenn die Erfassung der darin angesammelten stillen Reserven…
…Entlastungsverordnung) steht vor der Fertigstellung und soll nach den derzeitigen Plänen mit 1. Juli 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden. Bis zum Wirksamwerden dieser Verordnung wird daher die geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden sein, derzufolge Entgelte an Künstleragenturen (die im eigenen Namen auftreten und durch eine Ansässigkeitsbescheinigung…
…sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche Norm wäre erst in dem…
…die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen nach diesem Abkommen daher in Österreich nicht einkommensteuerpflichtig. Die Rechtslage änderte sich mit dem Wirksamwerden des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996. Denn Artikel 19…