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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3157

Wegzugsbesteuerung auf Grund eines nachträglichen DBA

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1335-IV/4/2010vom 26.05.2010

Wortlaut laut Findok

Hat ein Albaner, der an einer österreichischen AG mehrheitlich beteiligt ist, im Herbst 2006 seinen Familienwohnsitz und damit seine Ansässigkeit von Wien nach Tirana verlegt und in Österreich noch einen Zweitwohnsitz beibehalten, dann hatte diese Ansässigkeitsverlegung keine Wegzugsbesteuerung nach § 31 EStG 1988 zur Folge, weil hierdurch keine österreichischen Besteuerungsrechte am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Veräußerungsfiktion ausgelöst haben. Die Wegzugsbesteuerung hat daher nicht im Jahr des Wegzuges, sondern bei der Veranlagung 2009 zu erfolgen. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2010

Normen und Schlagworte

WegzugsbesteuerungAnsässigkeitsverlegungWohnsitzverlegungVeräußerungsfiktion

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1335-IV/4/2010
Stammnummer
47532
Gültig
26.05.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF