RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2978

Pensionszahlungen aus einer französischen Pensionskasse

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1574-IV/4/2008vom 01.07.2008

Wortlaut laut Findok

Bezieht ein französischer Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Artikel 18 DBA-Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen. Die Geltendmachung dieses Besteuerungsrechtes richtet sich nach österreichischem Recht. Bestand für die Zugehörigkeit zur Pensionskasse keine gesetzliche Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG 1988 durch BGBl. I Nr. 8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008

Normen und Schlagworte

AuslandspensionskassenPensionsbezüge

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/1574-IV/4/2008
Stammnummer
35867
Gültig
01.07.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF