Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2978
Pensionszahlungen aus einer französischen Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1574-IV/4/2008vom 01.07.2008
Wortlaut laut Findok
Bezieht ein französischer
Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach
Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals
unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer
französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Artikel 18
DBA-Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich
zugewiesen.
Die Geltendmachung dieses Besteuerungsrechtes richtet sich
nach österreichischem Recht. Bestand für die Zugehörigkeit zur
Pensionskasse keine gesetzliche Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen
bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG 1988 durch BGBl. I Nr.
8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr
2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der
inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die
Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den
Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- § 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1574-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35867
- Gültig
- 01.07.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF