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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2812

Auslandsentsendung im Übergangszeitpunkt zum neuen DBA-Rumänien

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0022-IV/4/2007vom 10.01.2007

Wortlaut laut Findok

Wurden zwei Dienstnehmerinnen Mitte 2006 von einer österreichischen Bank für etwa 1 Jahr zur rumänischen Tochtergesellschaft dieser Bank entsandt, wobei die Auslandsentsendungsdauer im Kalenderjahr 2006 (Geltungsbereich des DBA-Rumänien vom 30.9.1976) die zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tagefrist nicht überschritten hat, wohl aber die nach dem neuen Abkommen vom 30.3.2005 zur rumänischen Steuerpflicht führende 183-Tage-Frist im künftig maßgebenden 12-Monatszeitraum überschritten werden wird, dann verbleibt es für 2006 bei der Steuerpflicht in Österreich (und Steuerbefreiung in Rumänien); im Jahr 2007 wird hingegen das Besteuerungsrecht Rumänien zugeteilt, sodass in Österreich korrespondierend Steuerfreiheit wirksam wird. Dies deshalb, weil das Abkommen nicht ausschließt, bei der Berechnung der 12-Monatsfrist auch auf Zeiten vor Wirksamwerden des neuen Abkommens zurückzugreifen. Ob und in welcher Höhe Rumänien von seinem Besteuerungsrecht Gebrauch macht, ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, da die Steuerberechtigung Rumäniens ab 2007 außer Streit stehen dürfte. Bei der Überweisung von Sonderzahlungen wird auf das Kausalitätsprinzip Bedacht zu nehmen sein: Soweit die Sonderzahlungen noch 2006 "verdient" worden sind, verbleibt es beim österreichischen Besteuerungsrecht, selbst wenn die Überweisung erst 2007 stattfinden sollte. Bundesministerium für Finanzen, 10. Jänner 2007

Normen und Schlagworte

ArbeitnehmerentsendungÜbergangsfragen bei DBA-Revision183-Tage-Frist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0022-IV/4/2007
Stammnummer
27174
Gültig
10.01.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF