Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…
Gemäß Artikel 28 Abs. 2 lit. a DBA-Indien-1999 findet dieses neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen…
Ab Wirksamkeitsbeginn (1.1.2003) des neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. III Nr. 182/2002, ist die Aussage in Abs. 4 Z 2 des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995 idF 54/2000) überholt. Nach dieser Erlassbestimmung musste keine Abzugsbesteuerung von Gagen vorgenommen werden, die an…
Mit dem Wirksamkeitsbeginn des am 31. Mai 1996 abgeschlossenen neuen DBA-USA, der im Allgemeinen ab der Veranlagung 1999 eingetreten ist (Besonderheiten siehe AÖF Nr. 34/1998), hat sich die steuerliche Behandlung der von österreichischen Staatsbürgern bezogenen US-Sozialversicherungspensionen geändert. Waren diese Pensionen im zeitlichen…
Mit dem ab 1. Jänner 2003 eingetretenen Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland vom 24. August 2000 unterliegen in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen…
Unterhält eine in Österreich ansässige GmbH eine Betriebsstätte in Japan, so wurde allein mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Japan (BGBl. III Nr. 167/2018) am 1.1.2019 und dem damit verbundenen Wechsel seitens Österreichs von der Anrechnungs- zur Befreiungsmethode im Hinblick auf Gewinne…
Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft vor dem Jahr 2002 in einer ausländischen Betriebstätte einen - in Österreich gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 ausgeglichenen - Verlust erlitten und erzielt diese Gesellschaft im Jahr 2002 (sonach ab Wirksamkeitsbeginn der § 48 BAO-Verordnung, BGBl. II Nr. 474/2002) in dieser…
…die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung (voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2005) besteht daher derzeit keine Verpflichtung die…
…USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen; es ist lediglich sicherzustellen, dass diesfalls die Wirksamkeit…
…wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183 Tagen) nachging. Denn die 183-Tage-Klausel kam nach dem Alt-Abkommen bei Drittstaatsarbeitgebern nicht zur Anwendung. Diese Rechtslage hat sich mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-2000 ab 1. Jänner 2003 geändert…
…im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Es löst das alte Abkommen zwischen Österreich und der Sowjetunion ab, das von Russland und Österreich auf Reziprozitätsbasis bis zum Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens weiterhin angewendet wurde. Durch Artikel 17 des neuen Abkommens ist insoweit eine "Verböserung" eingetreten, als russische Theatergastspiele…
…Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z…
…Betriebstättengewinne vortragsfähig, da beschränkt Steuerpflichtige (Steuerausländer) generell vom Sonderausgabenabzug ausgeschlossen waren. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des EStG 1988 wurde für Steuerausländer ab der Veranlagung 1989 die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit eröffnet, sodass ihnen damit auch die Sonderausgabe des Verlustvortrages ohne weitere Einschränkung zustand. Gemäß Abschnitt I Art. II Z…
…deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt und zwar dadurch…
…sodass der Austausch der Ratifikationsurkunden erst am 2. Februar 2007 stattfinden konnte. Die Veröffentlichung im BGBl wird demnächst erfolgen. Das Protokoll sieht einen allgemeinen Wirksamkeitsbeginn mit 1. Jänner 2006 vor, der sich aber für alle Steuerpflichtigen, die aus der Revision abgabenrechtliche Nachteile zu erwarten haben…
…Den auszahlenden Stellen muss ein von der zypriotischen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegen. Für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn der Entlastungsverordnung wird auf EAS 2088 in einem vergleichbaren Fall mit Südafrika hingewiesen: Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit…
…vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Bauausführung - ab tatsächlichem Baubeginn - länger als 12 Monate andauert. Der Umstand, daß die Bauausführung vor dem Wirksamkeitsbeginn des Abkommens begonnen wurde, ist daher irrelevant. 19. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dass eine Bauausführung erst nach 24 Monaten zur Betriebstätte wird, ist damit nicht mehr anzuwenden. Für Baustellen, die zum DBA-Wirksamkeitsbeginn (frühestens 1.1.2003) bereits bestehen, soll durch eine Protokollregelung erwirkt werden, dass auch für sie ab dem Zeitpunkt des DBA-Wirksamwerdens die neue…
…interpretiert worden, dass bei geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November…