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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2601

Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/2005vom 24.03.2005

Wortlaut laut Findok

Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche Holding-Muttergesellschaft können gemäß § 94a EStG nur im Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954) vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung (voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2005) besteht daher derzeit keine Verpflichtung die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der Kapitalertragsbesteuerung auf 5% im Rückzahlungsweg vorzunehmen. Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft nachweisen zu können (mittels einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung). 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

QuellenentlastungHoldinggesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0269-IV/4/2005
Stammnummer
24821
Gültig
24.03.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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