Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2601
Gewinnausschüttung an eine deutsche Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/2005vom 24.03.2005
Wortlaut laut Findok
Gewinnausschüttungen einer
österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre deutsche
Holding-Muttergesellschaft können gemäß
§ 94a EStG nur im
Rückzahlungsweg von der Kapitalertragsteuer entlastet werden. Eine gleiche
Vorgangsweise sah die Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland (1954)
vor. Mit dem Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland (2000) im Jahr 2003 ist aber
dieser Durchführungsverordnung die Rechtsgrundlage entzogen worden. Bis zum
Wirksamkeitsbeginn der in Vorbereitung stehenden DBA-Entlastungsverordnung
(voraussichtlicher Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2005) besteht daher derzeit keine
Verpflichtung die im DBA-Deutschland vorgesehene Herabsetzung der
Kapitalertragsbesteuerung auf 5% im Rückzahlungsweg vorzunehmen.
Behält die österreichische Tochtergesellschaft allerdings die
Kapitalertragsteuer nur in Höhe von 5% ein, trägt sie die
Verantwortung, die DBA-Anspruchsberechtigung der deutschen Gesellschaft
nachweisen zu können (mittels einer deutschen
Ansässigkeitsbescheinigung).
24.
März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0269-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24821
- Gültig
- 24.03.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF