Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2831
Ratifikationsverzögerung betr. Revision des DBA-Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/2007vom 05.03.2007
Wortlaut laut Findok
Am 21. März 2006 wurde ein
Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz unterzeichnet, das in Österreich im Juli
2006 ratifiziert worden ist; auf schweizerischer Seite hat sich allerdings das
Ratifikationsverfahren verzögert, sodass der Austausch der
Ratifikationsurkunden erst am 2. Februar 2007 stattfinden konnte. Die
Veröffentlichung im BGBl wird demnächst erfolgen. Das Protokoll sieht
einen allgemeinen Wirksamkeitsbeginn mit 1. Jänner 2006 vor, der sich aber
für alle Steuerpflichtigen, die aus der Revision abgabenrechtliche
Nachteile zu erwarten haben, um ein Jahr auf den 1. Jänner 2007
verschiebt.
Da mit dem Protokoll für die Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit das Steueranrechnungsverfahren eingeführt
wurde, wird für in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die
länger als 183 Tage im betreffenden Steuerjahr an schweizerische
Konzernunternehmen verliehen werden, für das Veranlagungsjahr 2007 erstmals
inländische Steuerpflicht eintreten, wobei die schweizerische Quellensteuer
anzurechnen ist.
Der österreichische Arbeitgeber wird daher mit der
Veröffentlichung des Revisionsprotokolls vor eine neue Rechtslage gestellt.
Denn ab 1. Jänner 2007 erlischt die bisherige DBA-Steuerbefreiung, sodass
damit die Rechtsgrundlage für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges
entfällt. Dem Arbeitgeber wird durch § 77 Abs. 3 EStG 1988 die
Möglichkeit eröffnet, im Aufrollungsweg der geänderten Rechtslage
Rechnung zu tragen.
Da allerdings die nach der neuen Rechtslage vorzunehmende
Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren
vorgenommen werden kann, bestehen keine Bedenken, wenn die genannte
Lohnsteueraufrollung unterlassen und die Umsetzung der dem geänderten
Abkommen entsprechenden Besteuerung der Jahressteuerveranlagung 2007 vorbehalten
wird (siehe auch AÖFV. Nr. 197/1999 betr. Dienstnehmerentsendung nach
Italien).
Bundesministerium für Finanzen, 5. März
2007
Normen und Schlagworte
- § 77 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0094-IV/4/2007
- Stammnummer
- 29608
- Gültig
- 05.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF