Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2640
Besteuerung deutscher Regisseure
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0498-IV/4/2005vom 25.07.2005
Wortlaut laut Findok
Mit dem ab 1. Jänner 2003
eingetretenen Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland vom 24. August 2000
unterliegen in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für
ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der
österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit
als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre
Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung.
Die Lohnsteuerpflicht solcher im
Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist
gemäß
§ 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz
wahrzunehmen, da sie als Künstler von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG umfasst
sind.
25. Juli
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0498-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24885
- Gültig
- 25.07.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF