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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2640

Besteuerung deutscher Regisseure

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0498-IV/4/2005vom 25.07.2005

Wortlaut laut Findok

Mit dem ab 1. Jänner 2003 eingetretenen Wirksamkeitsbeginn des DBA-Deutschland vom 24. August 2000 unterliegen in Deutschland ansässige Regisseure, die freiberuflich für ein österreichisches Theater tätig sind, nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz wahrzunehmen, da sie als Künstler von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG umfasst sind. 25. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

RegisseureKünstler

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0498-IV/4/2005
Stammnummer
24885
Gültig
25.07.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF