…steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft…
…Grundsätzen des Fremdverhaltens zu zahlen hat, ebenfalls im Verrechnungspreisweg an die schweizerische Betriebstätte weiterzubelasten. Ob unter den gegebenen Umständen Gefahr besteht, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung der Vorgang nicht als Gesellschafterdarlehen, sondern als Zuführung von verdecktem Stammkapital angesehen wird, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht…
Erhalten in Österreich lebende Personen Wertpapiervermögen von ihren im In- oder Ausland lebenden Familienangehörigen geschenkt, so unterliegen solche Vorgänge der österreichischen Schenkungssteuer. Ist der Geschenkgeber im Ausland ansässig, dann könnte durch dieses Besteuerungskonzept eine Doppelbesteuerung eintreten, die aber dann entweder durch ein Doppelbesteuerungsabkommen oder durch…
Werden zwei deutsche Kapitalgesellschaften liquidiert, an denen eine österreichische Kapitalgesellschaft in dem einen Fall 100% und in dem anderen Fall 15% der Anteile hält, dann sind diese Vorgänge auf deutscher Seite im erstgenannten Fall gemäß Art. 7 und im zweitgenannten Fall gemäß Art. 13 Abs…
…Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur "Wegzugsbesteuerung", da durch den Veräußerungsvorgang keine österreichischen Besteuerungsrechte beschränkt werden. Der Umstand,…
…diesen Vorgang grundsätzlich das Umgründungssteuergesetz mit seinen Bestimmungen über die Handelsspaltung anwendbar, wenn die tschechischen Vorgänge nach vergleichbarem tschechischen Spaltungsrecht ablaufen. Der Umstand, dass eine der abgespaltenen Beteiligungen eine 100-prozentige Beteiligung an der übernehmenden Beteiligungsgesellschaft darstellt (down-stream-Abspaltung), steht der Steuerneutralität des Vorganges…
…Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden" bilden gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Ungarn keine Betriebstätte. Der Begriff "Benutzung" stellt nach Auffassung des BM für Finanzen auf physische Vorgänge, nicht aber auf daraus ableitbare rechtliche Folgerungen ab. Der bloße Umstand…
…schweizerischen Steuerverwaltung auf den (bloß formell) aus der Schweiz nach Österreich fließenden Zinsen eine 35%ige Quellensteuer einbehalten werden sollte. Beim Aufbau solcher Wirtschaftsbeziehungen wird stets mitzubedenken sein, dass Vorgänge dieser Art, d.h. Vorgänge, bei denen die formelle Vertragsgestaltung vom wirtschaftlich gewünschten Ergebnis abweicht…
…Herstellung wesentliches Vorprodukt in Österreich ankauft und dem Mischwerk zur Verfügung stellt, so wird durch diese Vorgänge allein keine inländische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen in Österreich begründet. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Zwischenlager für die in- und ausländischen Kunden des schweizerischen…
…Okt. 1972, BGBl. Nr. 241/1974, über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland ist auf umsatzsteuerbare Vorgänge, die nach EU-Beitritt Österreichs, sonach ab 1.1.1995, verwirklicht wurden, unanwendbar geworden. Lieferungen deutscher Unternehmer…
…der deutschen GmbH in Österreich gewertet werden, die in der Folge in eine inländische Tochter-GmbH eingebracht wurde. Die buchmäßige Behandlung dieser Vorgänge kann Anhaltspunkt dafür geben, ob diese Sachverhaltsvariante vorliegt. Der Sachverhalt kann indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung…
…von ATS 300 Mio. sowie Gewerbesteuer eingespart, ohne dass die vorbeschriebenen Vorgänge zu einer Wertminderung des Betriebsvermögens der inländischen Gesellschaft geführt hätten. Es muss bezweifelt werden, dass es sich bei Umgehungshandlungen dieser Art um eine hinzunehmende unerwünschte (aber legale) Gestaltung gehandelt hat; vieles spricht dafür…
…19) betreibt, für die ausländische Kapitalgesellschaft nicht zu einem schädlichen Passivgeschäft im Sinn der genannten Verordnung führen. Allerdings wird zu bedenken sein, dass Vorgänge dieser Art, wenn es sich bei der ausländischen nahe stehenden Gesellschaft um eine solche in einer Steueroase handelt, sehr leicht für…
…der UNIDO-Angestellten und ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern diese Einkünfte aus Quellen außerhalb Österreichs stammen oder sofern sich diese Vermögenswerte außerhalb Österreichs befinden (Auslandseinkünfte). Eine entsprechende Bestimmung gab es auch im Vorgängerabkommen, jedoch eingeschränkt auf die UNIDO-Angestellten selbst (Art. XII Abschn…
…zu. Denn die Begründung eines bloßen Zweitwohnsitzes in der Grenzzone reicht nicht für die Inanspruchnahme der Grenzgängerregelung des Abkommens aus (siehe auch AÖF Nr. 62/1999 zu der in den wesentlichen Belangen gleichlautenden Vorgängerbestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahr 1954). Bundesministerium für Finanzen, 20. Oktober…
…nunmehrige Muttergesellschaft Gesamtrechtsnachfolger der untergegangenen Gesellschaft ist, kann daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der Vorgängergesellschaft verblieben ist. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher Form auch noch nachgebracht…
…1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4 Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955, BGBl. Nr. 214/1956. Die im zeitlichen Geltungsbereich des alten DBA ergangene Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.6.1970…
…die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG in Österreich von der Einkommensbesteuerung…
…steht sonach zu), wenn die Ansässigkeitsbegründung zwar ausschließlich wegen der Botschaftsanstellung Ende 1990 erfolgte, der tatsächliche Dienstbeginn sich jedoch wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (aus pensionsrechtlichen Gründen entschied sich der Dienst-Vorgänger noch 1 Jahr im Amt zu bleiben) bis 1. Feber 1992 hinauszögerte. Der Umstand…
…von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden Steuerverzicht auf österreichischer Seite als sachgerecht erscheinen lassen. 27…