Findok · EAS-Auskünfte
EAS 277
Vermögensteuerpflicht des Gewinnanspruches eines ausländischen stillen Gesellschafters
geltende FassungEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/93vom 23.06.1993
Wortlaut laut Findok
Der Begriff "Beteiligungen als stiller Gesellschafter" im
Sinn von Artikel 22 des österreichisch-liechtensteinischen
Doppelbesteuerungsabkommens vom 5. November 1969, BGBl. Nr. 24/1971, ist
inhaltsgleich mit dem Begriff der "stillen Beteiligungen" im Sinn von Art. 4
Abs. 4 des Vorgängerabkommens vom 7. Dezember 1955, BGBl. Nr. 214/1956. Die
im zeitlichen Geltungsbereich des alten DBA ergangene Rechtsmeinung des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 23.6.1970, 1593/69, ÖStZB 1971, 9), wonach
eine an einer inländischen GmbH als stiller Gesellschafter beteiligte
liechtensteinische AG nicht nur mit der geleisteten Einlage, sondern auch mit
dem abgereiften Gewinnanspruch der inländischen Vermögensbesteuerung
unterliegt, gilt daher auch im zeitlichen Geltungsbereich des neuen
DBA.
23. Juni
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 22 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 3202/2-IV/4/93
- Stammnummer
- 18097
- Gültig
- 23.06.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF