Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2862
Ansässigkeitsbescheinigung und nachträgliche Fusion
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0368-IV/4/2007vom 06.06.2007
Wortlaut laut Findok
Gemäß
§ 4 der
Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer
Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine
Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine
österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische
Muttergesellschaft aus, dann kann diese Gewinnausschüttung
kapitalertragsteuerfrei erfolgen, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der
Muttergesellschaft durch einen EU-Staat vorliegt.
Wird im Zuge einer österreichischen
Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die Beteiligung an der
österreichischen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Fusion in die
Hände der nunmehrigen Muttergesellschaft gelangt ist und dass lediglich
eine Ansässigkeitsbescheinigung hinsichtlich der durch die Fusion
untergegangenen Gesellschaft vorliegt, dann ist damit die für die
Kapitalertragsteuerbefreiung maßgebende rechtliche Voraussetzung nicht
erfüllt. Denn auch wenn die aufnehmende oder neugegründete nunmehrige
Muttergesellschaft Gesamtrechtsnachfolger der untergegangenen Gesellschaft ist,
kann daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der
Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der
Vorgängergesellschaft verblieben ist.
Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die
Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher
Form auch noch nachgebracht werden kann.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007
Normen und Schlagworte
- § 4 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0368-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31425
- Gültig
- 06.06.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF