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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2862

Ansässigkeitsbescheinigung und nachträgliche Fusion

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0368-IV/4/2007vom 06.06.2007

Wortlaut laut Findok

Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuerbefreiung einer Gewinnausschüttung an eine ausländische Muttergesellschaft durch eine Ansässigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Schüttet daher eine österreichische Kapitalgesellschaft ihren Gewinn an ihre ausländische Muttergesellschaft aus, dann kann diese Gewinnausschüttung kapitalertragsteuerfrei erfolgen, wenn eine Ansässigkeitsbescheinigung der Muttergesellschaft durch einen EU-Staat vorliegt. Wird im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die Beteiligung an der österreichischen Tochtergesellschaft im Rahmen einer Fusion in die Hände der nunmehrigen Muttergesellschaft gelangt ist und dass lediglich eine Ansässigkeitsbescheinigung hinsichtlich der durch die Fusion untergegangenen Gesellschaft vorliegt, dann ist damit die für die Kapitalertragsteuerbefreiung maßgebende rechtliche Voraussetzung nicht erfüllt. Denn auch wenn die aufnehmende oder neugegründete nunmehrige Muttergesellschaft Gesamtrechtsnachfolger der untergegangenen Gesellschaft ist, kann daraus nicht erkannt werden, ob beispielsweise der Ort der Geschäftsleitung und damit die Ansässigkeit im Staat der Vorgängergesellschaft verblieben ist. Vorsorglich ist aber darauf hinzuweisen, dass die Ansässigkeitsbescheinigung der nunmehrigen Muttergesellschaft in zeitnaher Form auch noch nachgebracht werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 6. Juni 2007

Normen und Schlagworte

§ 94a EStGAnsässigkeitsbescheinigungFusion

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0368-IV/4/2007
Stammnummer
31425
Gültig
06.06.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF