…einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf…
…die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung als gewinnerhöhende Forderung und wird im Jahr 2002 hiefür im ausländischen Staat Steuer bezahlt, dann ist die im Jahr 2002 entrichtete ausländische Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer anzurechnen…
…als gemischter Vertrag gewertet werden, der zu einer Aufgliederung des Gesamtentgelts entsprechend dem Vertragsinhalt oder auf Grund eines anderen angemessenen Schlüssels nach den verschiedenen Leistungen, die der Vertrag vorsieht, führen könnte. Sind hingegen die vorgesehenen Leistungen lediglich von untergeordneter Bedeutung, könnte die Gesamtvergütung steuerlich so…
…ebenfalls zu einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese Aufteilung in Österreich auf der Grundlage von § 184 BAO im Schätzungsweg in der Weise vorzunehmen, dass den lokalen Steuerbehörden der beiden Staaten ein Aufteilungsvorschlag unterbreitet und hierbei versucht wird, einen von beiden…
…auf der Grundlage von Art. 7 DBA-Israel in Israel der steuerlichen Erfassung zugeführt wird, dann wird die österreichische Abgabenbehörde vermutlich im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht in der Lage sein, ohne Abstimmung mit der israelischen Seite in der Leistung des Einmalbetrages einen in Österreich…
…9 Abs. 2 DBA-Deutschland) eine Doppelbesteuerung eintreten, dann wäre das BM für Finanzen bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO solange auf den österreichischen Besteuerungsanspruch zu verzichten, bis die Frage in dem anhängigen österreichisch-deutschen Konsultationsverfahren einer Lösung zugeführt ist. 31. Oktober 1997 Für…
…eine bloße Briefkastenfirma zu vermuten ist. In diesem Fall liegt der Verdacht nahe, dass die bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen oder überhaupt nicht aus dessen Verfügungsmacht ausgeschieden sind (VwGH 13.10.1999, 93/13/0200). Kommt nun unter solchen Gegebenheiten auf Grund eines…
…dass die Gesellschaft als fremdes Unternehmen keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat, wenn dieser nicht in den Produktionsverträgen gegenüber der deutschen Gesellschaft vorbehalten wurde, ist entgegenzuhalten, dass bereits in einem solchen Verzicht auf eine Entschädigungsklausel eine Fremdunüblichkeit gesetzt wurde. Ob die Entschädigung für die…
…wenn auf brasilianischer Seite die Gewinnausschüttung unbesteuert geblieben ist. Der Verzicht Brasiliens auf die Erhebung einer 25-prozentigen Quellensteuer soll sonach dem international tätigen Konzern zugute kommen und nicht die österreichischen Steuereinnahmen erhöhen. Verzichtet auch Österreich auf die Besteuerung der an die österreichische Muttergesellschaft fließenden…
…auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf …
…wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund…
…3041); denn aus der Abkommensrechtslage kann sich keinesfalls eine Verpflichtung ergeben, dass das deutsche Unternehmen den vorgenommenen Steuerabzug rückfordern muss. Die Vornahme des Steuerabzuges ist mit dem DBA durchaus vereinbar, wenn die Steuerentlastung im Rückerstattungsweg ermöglicht wird. Verzichtet das deutsche Unternehmen auf diese Rückerstattung, verbleibt…
…genommen wird; denn eine Option zur dauerhaften Aufwandverlagerung nach Österreich wäre nicht sachgerecht. Allerdings liegt kein "schädlicher" Verzicht auf Auslandsverlustverwertung vor, wenn die Verlustvortragsfähigkeit im Ausland nach ausländischem Recht deshalb verloren geht, weil in Österreich eine aus unternehmensstrategischen Gründen notwendige Umgründungsmaßnahme erfolgt ist. Verweigert daher…
…sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht…
…wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese Form der Wegzugsbesteuerung greift unabhängig davon ein, ob möglicherweise das Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Wegzug nach wie vor eine (begrenzte) Besteuerung der aus den Kapitalanteilen…
…des Artikels 23 ("Methodenartikel") des OECD-Musterabkommens auszulegen. Der Notenwechsel konnte daher nicht bewirken, dass eine - wegen Fehlens einer "Methodenbestimmung" - auf russischer Seite vorgenommene Besteuerung zu einem Verzicht auf die Besteuerung von Einkünften hätte führen müssen, an denen das Abkommen ausdrücklich Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. …
…jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im Ausland dar und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls 2002 zu Rz 7605 ff der ESt-RL 2000, das für den Fall einer…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…