…mit dem DBA durchaus vereinbar, wenn die Steuerentlastung im Rückerstattungsweg ermöglicht wird. Verzichtet das deutsche Unternehmen auf diese Rückerstattung, verbleibt es bei der im innerstaatlichen Recht vorgezeichneten Rechtsfolge einer Tilgung der Steuerpflicht der Pilotengehälter. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ein 20-prozentiger…
…Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der…
…Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die Steuersatzberechnung verzichten, weil diese Pensionen bei Wohnsitzbeibehaltung in Deutschland dort zu keiner Steuerleistung geführt hätten. 17. Juni…
…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein…
…dass es ohne Entschädigung zu einem Verzicht auf die Fortführung seiner gewinnbringenden Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als fremdes Unternehmen keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat…
…Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche Inanspruchnahme künftiger Arbeitsleistungen zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte…
…wäre, m.a.W. wenn in wirtschaftlicher Betrachtung die Umgründungsaktion im Ergebnis genauso einem freiwilligen Verzicht auf die Verlustverwertung im Ausland gleichkommt, wie die Unterlassung eines nach ausländischem Recht möglichen Verlustverwertungsantrages. 05.Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese Form der Wegzugsbesteuerung greift unabhängig davon ein, ob möglicherweise das Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Wegzug nach…
…des Artikels 23 ("Methodenartikel") des OECD-Musterabkommens auszulegen. Der Notenwechsel konnte daher nicht bewirken, dass eine - wegen Fehlens einer "Methodenbestimmung" - auf russischer Seite vorgenommene Besteuerung zu einem Verzicht auf die Besteuerung von Einkünften hätte führen müssen, an denen das Abkommen ausdrücklich Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. …
…es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000…
…Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf …
…die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option zur Tonnagenbesteuerung stellt damit jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im Ausland dar und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls…
…Verzichtet auch Österreich auf die Besteuerung der an die österreichische Muttergesellschaft fließenden brasilianischen Gewinnausschüttung (auf Grund des in § 10 Abs. 2 KStG vorgesehenen internationalen Schachtelprivilegs), so fehlt es an einer österreichischen Steuer, auf die eine brasilianische Quellensteuer (sei es eine tatsächlich erhobene oder eine bloß…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…dürfen, ein Verzicht Österreichs auf unbeschränkte Einkommensbesteuerung vorliegt und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl…
…Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5 des Abkommens mit…
…Die gesamte Konstruktion wirft im übrigen die Frage auf, aus welchen Mitteln die Kapitalerhöhung stammt; sollte die Dividendenausschüttung, auf die verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten, dann wird vermutlich in diesem Verzicht bereits ein steuerpflichtiger Zufluß der Gewinnausschüttung zu sehen sein. Der Fall ist jedenfalls…
…2 EStG in der Regel nicht überschreiten wird, sodass auf den Einbehalt der 25-prozentigen Abzugssteuer verzichtet worden ist. Dieser Verzicht wird von der ab 2005 wirksam werdenden Herabsetzung des Schwellenwertes auf 2.000,00 Euro nicht berührt. Überschreiten die Inlandseinkünfte der deutschen Anleger (inklusive…