Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1452
Wahlrecht zwischen Dividendenausschüttung und Zuteilung von Gratisanteilen
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/16-IV/4/99vom 10.05.1999
Wortlaut laut Findok
Um die Auswirkung internationaler
Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen,
bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem
Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche
Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden.
Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft
die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig den
Gesellschafter vor die Wahl, anstelle einer quellensteuerpflichtigen
Dividendenausschüttung die Zuteilung von Bonusstammaktien entgegenzunehmen,
und ist nun zu entscheiden, ob im zweiten Fall (Bonusstammaktien)
gemäß
§ 3 Abs. 1 Z. 29 EStG steuerfreie Gratisaktien vorliegen
und welche Nachweise hiefür für die österreichische
Finanzverwaltung zu erbringen sind, dann läßt sich im EAS-Verfahren
keine ausreichende Fallabklärung erzielen. Denn Nachweisfragen müssen
im allgemeinen mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann
jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der
depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine
Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden.
In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte
Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor
allem dann, wenn die betreffende ausländische Gesellschaft nicht in einem
DBA-Partnerland Österreichs, sondern in einem Steueroasengebiet angesiedelt
und der österreichische Gesellschafter der beherrschende sein sollte. Die
gesamte Konstruktion wirft im übrigen die Frage auf, aus welchen Mitteln
die Kapitalerhöhung stammt; sollte die Dividendenausschüttung, auf die
verzichtet wird, die Grundlage hiefür bieten, dann wird vermutlich in
diesem Verzicht bereits ein steuerpflichtiger Zufluß der
Gewinnausschüttung zu sehen sein.
Der Fall ist jedenfalls nicht geeignet, im EAS-Verfahren
behandelt zu werden.
10. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/16-IV/4/99
- Stammnummer
- 7394
- Gültig
- 10.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF