…Prüfung von Verdachtsgründen, Einleitung und Führung von Strafverfahren. Die Annahme des Bw., ein vergleichsweiser Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch wäre rechtens überhaupt möglich, ist in der geltenden Rechtsordnung nicht gedeckt. Der Vorsatz wird mit der Begründung bestritten, dass davon ausgegangen werden konnte, dass von dem…
…auf die Bestimmung des § 57 Abs. 1 FinStrG zu verweisen, wonach Finanzvergehen von Amts wegen zu verfolgen sind. Die Finanzstrafbehörden sind zu amtswegigem Vorgehen bei Prüfung von Verdachtsgründen, Einleitung und Führung von Strafverfahren verpflichtet. Ein Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch wäre von der Rechtsordnung nicht…
…Finanzvergehens weist immer 2 Komponenten auf, nämlich den Schuldspruch und die daran geknüpfte Auferlegung von (einer oder mehreren) Strafen. Mit dem Schuldspruch wird dem Beschuldigten die Verwirklichung eines vom Gesetz umschriebenen objektiven und subjektiven Tatbildes angelastet und mit dem Strafausspruch aufgrund dessen innerhalb der vom…
…die Zahlung aus dem "Generalvergleich" entgegenstünde, so bestünde im Rahmen des hier einzig und allein auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des den Strafanspruch erst festsetzenden Erkenntnisses gerichteten und im Falle einer festgestellten Rechtswidrigkeit mit der Aufhebung bzw. Abänderung des Spruches endenden Berufungsverfahren von vornherein für…
…vereinbarten Höhe festgesetzt werde, sodass mit dem angefochtenen Strafausspruch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt worden sei. Es werde daher der eingangs bereits erwähnte Antrag auf entsprechende Reduzierung der verhängten Geldstrafe gestellt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg ist zum Berufungsgegenstand festzuhalten, dass zum Entscheidungszeitpunkt…
§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…
…von 360 Euro auf 120 Euro herabgesetzt, wobei zur Strafbemessung ausgeführt wurde: Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der zeitnahen und inhaltlich richtigen Auskunftserteilung besteht, wem ein Kraftfahrzeug überlassen wurde, um einen allfälligen Strafanspruch gegenüber dem Lenker…
…auch dann verwirklicht, wenn die Abgabe nachträglich gezahlt werde, sowohl beim zahlenden Gesamtschuldner als auch bei allen übrigen. Die Tilgung der Abgabenschuld hebe den Strafanspruch nicht nachträglich auf. Da die gegenständlichen Strafbestimmungen über das Verschulden nichts Anderes bestimmten, genüge gemäß § 5 Abs. 1 VStG zur…
…deren Schutz die Strafandrohung dient und der Umstand, inwieweit die Tat sonst nachteilige Folgen nach sich gezogen hat. Die der Bestrafung zugrundeliegende Handlung schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der raschen Ermittlung der im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehenden Person, dem die Strafdrohung dient…
…Einkommensteuer 2008 in Höhe von € 20.720,19, Einkommensteuer 2009 in Höhe von € 7.616,22 und Einkommensteuer 2010 in Höhe von € 2.954,34 zu verkürzen versucht habe. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 23 Abs…
…Fall verdrängt, weil gemäß den nachfolgenden Ausführungen der Verdacht eines anderen Finanzvergehens, nämlich des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit.a FinStrG gegeben ist. Da § 35 Abs.1 lit. a FinStrG abgabenrechtliche Begriffe benützt, ist in Hinblick auf das bisher unabgeschlossene Abgabenverfahren zunächst gemäß § 123…
…angefallenen Kapitalertragsteuern entgegen § 96 Abs. 2 EStG 1988 nicht binnen Wochenfrist abgeführt hat". Wie der Beschwerdeführer bereits im Schriftsatz vom 25.10.2023 ("Verzicht auf mündliche Verhandlung") vorgebracht hat, wurde das Finanzstrafverfahren gegen ihn am 10.5.2016 wegen des Verdachtes eingeleitet, er habe als…
…angelasteten Taten: Der Bf. hat im Jahr 2007 seine Geschäftstätigkeit aufgenommen und am 22.8.2007 auf die Befreiung für Kleinunternehmer verzichtet. Wegen Nichtabgabe von Jahreserklärungen mussten die Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2007 im Schätzungsweg ermittelt werden, dazu ergingen am 28.4.2009 Erstbescheide zur…
…Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass die gemäß §§ 33 Abs.5, 38 Abs.1 lit.a FinStrG iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG zu verhängende Geldstrafe auf € 24.000,-- (in Worten: Euro…
…Täters bleibt erheblich hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt zurück oder unbedeutende Folgen, wenn der von der Norm gewünschte Zustand auf eine andere Weise ohnehin eingetreten ist, liegen nicht vor, daher war mit einem Strafausspruch vorzugehen. Der Kostenausspruch nach § 64 Abs…
…die "Selbstanzeige" und der Verzicht auf die formelle Abführung eines mündlichen Verfahrens hätten der Behörde einen wesentlichen Verwaltungsaufwand erspart. Erschwerungsgründe lägen keine vor. Dem Beschuldigten sei keinesfalls eine die rechtlich geschützten Werte ablehnende oder gleichgültige Einstellung vorzuwerfen. Das aufgrund der Rezession schwer beeinträchtigte Unternehmen sei…
…P-GmbH, sondern in seiner Person selbst und unter der Voraussetzung des nunmehrigen Berufungsvorbringens. Unter diesen genannten Voraussetzungen habe er auch auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat verzichtet. Im Übrigen sei ihm während der gesamten Beschuldigungsphase nie ein Rechtsbeistand empfohlen worden. Der…
… 33 Abs. 1 FinStrG teilweise iVm § 13 FinStrG ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden. Dieser Verdacht gründe sich auf die abgegebene Selbstanzeige, die am 19.10.2018 an das FSB Team 07 weitergeleitet worden sei. Aufgrund einer vorherigen Betriebsprüfung bei der Mutter des Beschuldigten (Fr ***5***) sei…
… 33 Abs. 1 teilweise iVm § 13 FinStrG ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden. Dieser Verdacht gründe sich auf die abgegebene Selbstanzeige, die am 19.10.2018 an das FSB Team 07 weitergeleitet worden sei. Aufgrund einer vorherigen Betriebsprüfung bei der Mutter der Beschuldigten (Fr ***6***) sei allerdings…
…Lt. Verteidigerin habe Fr. F1 für den Verzicht auf das Patent EUR 14.980,- und EUR 25.249,- im Rahmen ihrer Einkommensteuer erklärt und bezahlt. Hätte man die steuerliche Würdigung zum Zeitpunkt der Patenterfindung richtig durchgeführt, hätte sich der Verband viel Geld erspart. Zum Versicherungsaufwand…