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EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…wurde. Eine einbringungsbedingte Nachversteuerung der Teilwertabschreibung kommt in Österreich nicht in Betracht, da im Falle der Gewährung von neuen Anteilen der Buchwert der eingebrachten Beteiligung als Anschaffungskosten der neuen Anteile gilt und im Falle des Verzichtes auf Gewährung von Anteilen an der französischen Tochterkapitalgesellschaft nach …

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…könnte in Fällen der vorliegenden Art durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung bei Verpflichtung zur Buchwertfortführung auf die Besteuerung der stillen Reserven aus Anlass der Beteiligungseinbringung verzichtet werden. Die Initiative für die Herbeiführung eines Gegenseitigkeitsverhältnisses müsste allerdings vom Heimatstaat der einbringenden Gesellschaft ausgehen. 25…

EAS 682Gewinnausschüttung an operative EU-Muttergesellschaft mit geleasten Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/91/1-IV/4/9501.08.1995

…eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße Briefkasteneigenschaft der Muttergesellschaft besteht. Der Umstand, dass Betriebsräumlichkeiten einer operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht in ihrem Eigentum stehen, sondern ihr bloß zur Nutzung überlassen sind…

EAS 2678Signing-Bonus und Entgelt für die Verpflichtung zu einem Konkurrenzverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200623.01.2006

…einem kaum zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen, könnte es sich empfehlen, diese Aufteilung in Österreich auf der Grundlage von § 184 BAO im Schätzungsweg in der Weise vorzunehmen, dass den lokalen Steuerbehörden der beiden Staaten ein Aufteilungsvorschlag unterbreitet und hierbei versucht wird, einen von beiden Behörden akzeptierten…

EAS 958Österreichische Tochtergesellschaft als Vertreterbetriebstätte einer deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/9621.10.1996

Wird der Österreich-Vertrieb eines bestimmten Produktbereiches eines deutschen Konzerns aus der österreichischen Vertriebstochter ausgegliedert und unmittelbar von der deutschen Muttergesellschaft besorgt, wobei jedoch nicht ganz auf die Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft verzichtet wird, dann wird besonders zu prüfen sein, ob diese weitere Mitwirkung der…

EAS 3048Verzicht auf DBA-Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung im Fall einer Gestellungsvergütung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200922.07.2009

…mit dem DBA durchaus vereinbar, wenn die Steuerentlastung im Rückerstattungsweg ermöglicht wird. Verzichtet das deutsche Unternehmen auf diese Rückerstattung, verbleibt es bei der im innerstaatlichen Recht vorgezeichneten Rechtsfolge einer Tilgung der Steuerpflicht der Pilotengehälter. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang zu berücksichtigen, dass ein 20-prozentiger…

EAS 2352Verzicht auf einen Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/18-IV/4/0306.10.2003

…Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der…

EAS 1088Kein Verzicht auf Progressionsbesteuerung deutscher Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 193/1-IV/4/9717.06.1997

…Wirksamkeit gesetzt. Das BM für Finanzen kann daher nicht allein deshalb in Anwendung von § 48 BAO auf die Heranziehung der nach österreichischem Recht steuerpflichtigen deutschen Sozialversicherungspensionen für die Steuersatzberechnung verzichten, weil diese Pensionen bei Wohnsitzbeibehaltung in Deutschland dort zu keiner Steuerleistung geführt hätten. 17. Juni…

EAS 2977Einbringung eines Anteils an einer deutschen GmbH&CoKG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1736-IV/4/200810.07.2008

…nur dann ein Besteuerungsrecht am Vermögenszuwachs zu, wenn Deutschland in Anwendung der "Geprägetheorie" den Bestand einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte annimmt (Hinweis auf EAS 2185). Die Steuerfreistellung des Einbringungsvorganges setzt daher auf österreichischer Seite nicht nur voraus, dass gemäß Art. III UmgrStG einbringungsfähiges Vermögen vorliegt, sondern auch…

EAS 2445Unverzinsliche und daher fremdunübliche grenzüberschreitende Darlehensvergabe im Familienverband
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/1-IV/4/0420.04.2004

…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

…Aufwendungen, die nicht der Erwerbung der Einnahmen gedient haben, sondern im Gegenteil durch einen Verzicht auf sie verursacht worden sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein…

EAS 2987Produktionsverlagerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1921-IV/4/200823.07.2008

…dass es ohne Entschädigung zu einem Verzicht auf die Fortführung seiner gewinnbringenden Geschäftstätigkeit bereit sein könnte und dass es daher eine Entschädigung für den Entgang von Gewinnchancen fordern würde. Dem allfälligen Argument, dass die Gesellschaft als fremdes Unternehmen keinen durchsetzbaren Anspruch auf derartige Entschädigungsleistungen hat…

EAS 1298Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 305/1-IV/4/9827.07.1998

…Vereinbarung vereinbarten Abfindung wäre mit den deutschen Behörden zu klären, ob diese Abfindung als nachträgliche Abgeltung der in Deutschland ausgeübten Berufstätigkeit oder als Entschädigung für den Verzicht auf die entgeltliche Inanspruchnahme künftiger Arbeitsleistungen zu werten ist. Im erstgenannten Fall unterliegt die im Jahr 1999 gezahlte…

EAS 2471Untergang des deutschen Verlustvortrages einer inländischen GmbH nach Umwandlung in eine KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/4-IV/4/0405.07.2004

…wäre, m.a.W. wenn in wirtschaftlicher Betrachtung die Umgründungsaktion im Ergebnis genauso einem freiwilligen Verzicht auf die Verlustverwertung im Ausland gleichkommt, wie die Unterlassung eines nach ausländischem Recht möglichen Verlustverwertungsantrages. 05.Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1484Veräußerungsgewinnbesteuerung nach Zuzug
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 279/2-IV/4/9905.07.1999

…Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese Form der Wegzugsbesteuerung greift unabhängig davon ein, ob möglicherweise das Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Wegzug nach…

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…des Artikels 23 ("Methodenartikel") des OECD-Musterabkommens auszulegen. Der Notenwechsel konnte daher nicht bewirken, dass eine - wegen Fehlens einer "Methodenbestimmung" - auf russischer Seite vorgenommene Besteuerung zu einem Verzicht auf die Besteuerung von Einkünften hätte führen müssen, an denen das Abkommen ausdrücklich Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. …

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für solche Möglichkeiten nutzende Finanzierungs-Holdings anbieten. Es sieht daher bereits EAS 1090 und auf ihr aufbauend der EStR 2000…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

…Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf …

EAS 2457Nachversteuerung berücksichtigter Auslandsverluste bei ausländischer "Tonnagenbesteuerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0417.05.2004

…die Tonnagenbesteuerung die Verlustverwertung in Deutschland aufrechterhalten werden. Eine Option zur Tonnagenbesteuerung stellt damit jedenfalls einen Verzicht auf die Verlustberücksichtigung im Ausland dar und kann nach der geplanten österreichischen Neuregelung nicht zur abschließenden Verlusttragung in Österreich führen. Siehe im Übrigen die Ausführungen des ESt-Protokolls…

EAS 3034Einbringung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3445-IV/4/200821.01.2009

…Anweisungen in Bezug auf die Zurechnung von Betriebsvermögen an Betriebstätten, sodass diese "Lücke" gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zutreffenderweise durch innerstaatliches deutsches Recht - und damit auch durch die darin verankerte "Geprägetheorie" - gefüllt werden darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein…