RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 682

Gewinnausschüttung an operative EU-Muttergesellschaft mit geleasten Arbeitskräften

geltende FassungEAS-AuskunftS 236/91/1-IV/4/95vom 01.08.1995

Wortlaut laut Findok

  Gewinnausschüttungen an Muttergesellschaften in anderen EU-Staaten unterliegen gemäß § 94a Abs. 2 EStG in Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 56/1995 ua. dann der Steuerabzugspflicht, wenn die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine bloße Briefkasteneigenschaft der Muttergesellschaft besteht. Der Umstand, dass Betriebsräumlichkeiten einer operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht in ihrem Eigentum stehen, sondern ihr bloß zur Nutzung überlassen sind, löst in diesem Sinn jedoch noch keine Abzugspflicht aus; gleiches gilt für Fälle, in denen die Muttergesellschaft für die Erbringung ihrer Konzerndienstleistungen (tatsächlich) Arbeitskräfte einsetzt, die in einem Dienstverhältnis zu den zugehörigen Konzerngesellschaften stehen. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungBriefkastengesellschaftSteuerabzugAbzugssteuerAbzugsbesteuerungKonzerngesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 236/91/1-IV/4/95
Stammnummer
16982
Gültig
01.08.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF