Findok · EAS-Auskünfte
EAS 682
Gewinnausschüttung an operative EU-Muttergesellschaft mit geleasten Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskunftS 236/91/1-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Gewinnausschüttungen an Muttergesellschaften in
anderen EU-Staaten unterliegen gemäß
§ 94a Abs. 2 EStG in
Verbindung mit der VO BGBl. Nr. 56/1995 ua. dann der Steuerabzugspflicht, wenn
die Muttergesellschaft nicht über eigene Arbeitskräfte und über
eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt, wenn also Verdacht auf eine
bloße Briefkasteneigenschaft der Muttergesellschaft besteht.
Der Umstand, dass Betriebsräumlichkeiten einer
operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen
für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht in ihrem Eigentum
stehen, sondern ihr bloß zur Nutzung überlassen sind, löst in
diesem Sinn jedoch noch keine Abzugspflicht aus; gleiches gilt für
Fälle, in denen die Muttergesellschaft für die Erbringung ihrer
Konzerndienstleistungen (tatsächlich) Arbeitskräfte einsetzt, die in
einem Dienstverhältnis zu den zugehörigen Konzerngesellschaften
stehen.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
GewinnausschüttungBriefkastengesellschaftSteuerabzugAbzugssteuerAbzugsbesteuerungKonzerngesellschaft
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 236/91/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16982
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF