Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…
…werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf Grund staatsvertraglicher oder…
Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…
…gestützten Auslegung für den diplomatisch bzw. berufskonsularisch privilegierten Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl Nr…
…in Österreich unterhaltenen diplomatischen Vertretungsbehörde tätig wird, sind solange von den steuerlichen Vorrechten der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, miterfasst, als derartige Veranstaltungen noch im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der Vertretungsbehörde erfolgen. Die Annahme einer Zugehörigkeit zum amtlichen Aufgabenkreis einer diplomatischen Vertretungsbehörde erscheint unbedenklich…
In Österreich ansässige Dienstnehmer von in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörden unterliegen mit ihren Bezügen der österreichischen Besteuerung, sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen anderes anordnet. Mit Mexiko besteht kein solches Abkommen. Die Steuer kann im Hinblick auf den diplomatischen Status des Arbeitgebers nicht im Lohnsteuerabzugsweg…
…Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand der Vertretungsbehörde zählenden Mitarbeiter erbracht wird…
Soweit Bedienste der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives…
Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…
…der im Wesentlichen als Auslieferungslager dient, dann liegt jedenfalls eine inländische "Ständige Vertretung" im Sinn von Z 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland 1954 vor, die als Betriebstätte im Sinn des Abkommens zu behandeln ist und folglich zur inländischen Steuerpflicht der dieser Betriebstätte…
…und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von Ziffer 10 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des DBA-Deutschland, derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...."…
…Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art…
…Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfallen. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst nicht nur im Diplomatenrang stehende Beamte der in Österreich errichteten Botschaften und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (Art…
Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese…
…DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung aber die in Z 9 des Schlussprotokolls wesentlich enger gefasste Liste der "Hilfsstützpunkte" entgegen. Es trifft wohl zu, dass Z 10 des Schlussprotokolls "ständige Vertretungen" nicht als Betriebstätte behandelt wissen will, wenn ein Angestellter des Unternehmens keine Vertragsabschlussvollmacht besitzt…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Ableistung seiner Entsendung zu einer diplomatischen Vertretungsbehörde in Paris seinen Hauptwohnsitz wieder nach Wien, wobei die Pariser Wohnung, in der die Lebensgefährtin lebt, beibehalten wird, dann unterliegen Erträgnisse aus weiterhin gehaltenen Anteilen an französischen Investmentfonds nach Maßgabe der Regelungen…
Ist eine österrreichische GmbH, deren Betriebsgegenstand Finanzberatung, Handelsagentur und -vertretung, Beteiligung an branchenähnlichen Unternehmen sowie Handel mit Waren aller Art umfasst, zu 100% an einer schweizerischen Gesellschaft beteiligt, die in Zug bei einem Treuhandbüro domiziliert ist und die weder eigenes Personal noch eigene Räumlichkeiten…
…Kapitalgesellschaft beteiligt, deren Unternehmensgegenstand insbesondere Außenhandelsaktivitäten, internationale Transportdienstleistungen, Vermittlungs- und Vertretungsleistungen umfasst und sonach keine überwiegenden "schädlichen Passiveinkünfte" erwarten lässt, dann wird die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung aus Bosnien nach Österreich durch die Neuordnung im Budgetbegleitgesetz 2003 nicht berührt. Und zwar auch dann nicht, wenn der…
Weitet eine in Deutschland ansässige Vertriebsgesellschaft ihre Geschäftstätigkeit dadurch auf Österreich aus, dass sie in Österreich einen österreichischen Staatsbürger als vertretungs- und abschlussberechtigten Repräsentanten anstellt, wobei dieser Dienstnehmer von einem der Gesellschaft in seiner Wohnung zur Verfügung gestellten Arbeitsraum aus tätig wird, so stellt…
…Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit. b DBA-Italien ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die "an das Personal […] der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.) […] in Österreich gezahlt werden", wobei im Übrigen die Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 4 DBA…