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21 Treffer1530 msnur geltende Fassungen
EAS 1997Frage der Künstlereigenschaft einer TV-Sportmoderatorin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/2-IV/4/0211.02.2002

  Im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis ist unerheblich, ob eine im Fernsehen auftretende Sportmoderatorin möglicherweise unter den "Künstlerbegriff " des Artikels 17 OECD-MA fällt. Denn die in Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltene Künstlerklausel entspricht nicht dem OECD-Musterabkommen und kann daher…

EAS 2171Internationale Konzernversetzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft21 0204/3-IV/4/0227.11.2002

…Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie der Mitarbeiter berichtet Vorgesetzten in Deutschland er…

EAS 1242Gleichzeitige Geschäftsführung für zwei verbundene Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 472/1-IV/4/9830.03.1998

…auch die Geschäftsführung für die deutsche Muttergesellschaft, dann ist zunächst auf der Grundlage des österreichischen innerstaatlichen Rechtes zu untersuchen, ob diese Gestaltung (nämlich kein Vertragsverhältnis des Geschäftsführers zur deutschen Muttergesellschaft) steuerlich anzuerkennen ist. Zutreffendenfalls ist sodann weiter zu erheben, ob die Vertragsbeziehungen zwischen den beiden…

EAS 1635Entschädigungen wegen vorzeitiger Vertragsauflösung mit einem Vorstandsmitglied
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 65/1-IV/4/0014.04.2000

Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…

EAS 3361Drittstaatsentsendung eines in Liechtenstein ansässigen Grenzgänger-Geschäftsführers einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0139-VI/8/201505.06.2015

…an denen keine Dienstreise erfolgt, ein arbeitstägliches Pendeln zwischen Wohnort in Liechtenstein und seinem Arbeitsort in Österreich erfolgt. Die im Vertragsverhältnis zwischen Österreich und Deutschland anwendbare Regelung, wonach bei jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

…jener Staat, in dem die zugrundeliegende Arbeit erbracht worden ist. Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis (AÖF Nr. 134/1999). Zahlt daher eine österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann…

EAS 1633In Österreich ansässig gewordener Deutscher mit Geschäftsführertätigkeit für eine slowakische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0006.04.2000

…an den Gesamtbezügen der Slowakei zustehe, weil der Arbeitgeber eine in der Slowakei ansässige Gesellschaft sei, findet im Doppelbesteuerungsabkommen keine Stütze. Die im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis auf reziproker Basis angewendete Betrachtung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers stets im Sitzstaat der Gesellschaft liegt, ist eine - durch…

EAS 121Britische Bühnenbildner bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 1005/1/2-IV/4/9228.04.1992

…Verfügung steht, oder nach Artikel 15, falls das Vertragsverhältnis zwischen dem Festspielveranstalter und dem Bühnenbildner als Dienstvertrag zu werten wäre. In Großbritannien ansässige Bühnenbildner, die von inländischen Festspielveranstaltern mit der Bühnenbildkonzeption beauftragt werden, werden daher im allgemeinen Anspruch auf Entlastung von der Abzugssteuer nach § 99…

EAS 847Brite als Vorstandsmitglied einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 53/1-IV/4/9627.03.1996

…Staatsgebiet ausgeübt werden. Es ist einzuräumen, dass nach RZ 607 der Lohnsteuerrichtlinien nicht auszuschließen ist, dass das Vertragsverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Vorstandsmitglied als Werkvertrag oder als freier Dienstvertrag zu beurteilen ist. Ob derartige besondere Gegebenheiten vorliegen, kann allerdings nicht im Rahmen des ministeriellen…

EAS 2528Seemannsheuer bei einer britischen Reederei auf einem Seeschiff mit der Flagge der Bahamas
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0246-IV/4/200430.11.2004

…Großbritannien nach Maßgabe des Artikels 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien ein Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen dieses Seemannes. Während aber im österreichisch-norwegischen Vertragsverhältnis eine ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Ansässigkeitsstaat (Österreich) vorgesehen war, sieht Artikel 15 Abs. 3 DBA-Großbritannien eine Zuweisung des Besteuerungsrechtes…

EAS 1045Mitarbeiterentsendung zum Internationalen Währungsfonds unter geminderter Bezugsfortzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 211/1-IV/4/9724.03.1997

…Es ist anzunehmen, dass ihre Zahlung durch das nach wie vor aufrechte arbeitsrechtliche Vertragsverhältnis zur österreichischen Bank begründet wird, wonach der Arbeitnehmer als besonderes Entgelt für die seinem Arbeitgeber (in Österreich) bereits bisher erbrachte und noch zu erbringende Arbeitsleistung die Karenzbezüge überwiesen erhält. Wenn solcherart…

EAS 1078Entsendung eines Österreichers durch den deutschen Arbeitgeber auf eine russische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 312/1-IV/4/9726.05.1997

…der Techniker beruflich auf deutschem Staatsgebiet tätig wird, würde nach der zitierten Abkommensbestimmung das deutsche Besteuerungsrecht aufleben und korrespondierend dazu in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Allerdings ist im vorliegenden Fall auch das österreichisch-russische Vertragsverhältnis zu beachten, das derzeit noch auf der Grundlage des…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…zu klären, ob das Vertragsverhältnis mit dem Geschäftsführer als Dienstvertrag oder als Werkvertrag (i.w.S.) zu werten ist. Der Umstand, dass das Vertragsverhältnis von Parteienseite nicht als Dienstvertrag gestaltet und seitens der italienischen Steuerverwaltung auch bereits als Werkvertrag (lavoratore autonomo) eingestuft wird, kann in…

EAS 1449Entlastung deutscher Produktionsunternehmen hinsichtlich britischer Künstler
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 29/2-IV/4/9910.05.1999

…werden. Sollte es nun so sein, daß der britische Künstler "D" mit der britischen Künstleragentur "C" in einem Vertragsverhältnis steht und sollte er auf Grund eines zwischen "B" und "C" geschlossenen Vertrages für den Auftritt in Österreich verpflichtet worden sein, und sollte der britische Künstler…

EAS 1886Beschäftigung chinesischer Volontäre
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/28-IV/4/0123.07.2001

…ausbezahlt erhalten, und zwar zusätzlich zu den weitergezahlten Bezügen von ihrem chinesischen Arbeitgeber, dann ist Folgendes zu beachten: Besteht zwischen dem österreichischen Unternehmen und den Volontären kein Vertragsverhältnis, sondern kommen die Volontäre während der Ausbildungszeit ausschließlich ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem chinesischen Arbeitgeber nach, dann…

EAS 2866Liquidator einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0673-IV/4/200717.07.2007

…in Österreich eine Betriebstätte bzw. feste Einrichtung zur Arbeitsausübung zur Verfügung steht, in Österreich besteuert werden. Diese Regelung stellt eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Besonderheit des österreichisch-deutschen Vertragsverhältnisses dar, die ihrerseits wieder auf eine (heute überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus österreichischer Sicht…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

…sich das Risiko der Entstehung eines Steuerkonflikts bei der Besteuerung der Unternehmensgewinne des österreichischen Luftfahrtunternehmens wohl nur auf Italien beschränken, sodass in der Folge auch nur auf das Vertragsverhältnis zwischen Österreich und Italien eingegangen wird. Im Verhältnis zwischen Österreich und Italien ist Art. 8 Abs…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 1690Deutsche Unternehmen mit verlust- und gewinnbringenden Inlandsbaustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/13-IV/4/0017.07.2000

…neugegründeten Inlandsbetriebstätte der schweizerischen AG gelten." Da im Rahmen der Verhandlungen über das neue österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungen allerdings übereinstimmend festgestellt wurde, dass im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis nicht nur Doppelbesteuerungen beseitigt werden sollen, bei denen es zu einer zweifachen Erfassung von Einnahmen kommt, sondern auch solche…

EAS 1005Filmdreharbeiten in der Dominikanischen Republik mit amerikanischen und deutschen Darstellern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/5-IV/4/9720.01.1997

…der Vorteile des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Vorsorglich wird allerdings noch auf folgendes hingewiesen: Sollte der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft die Funktion eines Arbeitgebers der Filmmitwirkenden zukommen, weil die mit den Darstellern abgeschlossenen Vertragsverhältnisse nicht als Werkverträge oder freie Dienstverträge, sondern als lohnsteuerpflichtige Dienstverträge zu beurteilen sind…