Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2866
Liquidator einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0673-IV/4/2007vom 17.07.2007
Wortlaut laut Findok
Nach Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland
dürfen in Deutschland ansässige Personen, die Einkünfte in ihrer
Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer
österreichischen Gesellschaft beziehen, unabhängig vom Ort der
Arbeitsausübung und unabhängig davon, ob ihnen in Österreich eine
Betriebstätte bzw. feste Einrichtung zur Arbeitsausübung zur
Verfügung steht, in Österreich besteuert werden.
Diese Regelung stellt eine vom OECD-Musterabkommen
abweichende Besonderheit des österreichisch-deutschen
Vertragsverhältnisses dar, die ihrerseits wieder auf eine (heute
überholte) Rechtsprechung des BFH zurückgeht, sodass aus
österreichischer Sicht der Anwendungsbereich dieser Regelung nicht extensiv
interpretierbar ist.
Wird daher jemand als Liquidator einer Gesellschaft im
österreichischen Firmenbuch eingetragen, so richtet sich die
abkommensrechtliche Zuweisung des Besteuerungsrechtes nach Artikel 7 bzw. 14
DBA-Deutschland.
Allerdings ist das Steuerrecht und damit auch das
Abkommensrecht von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise geprägt. Ist es
daher so, dass der Geschäftsführer der österreichischen
Gesellschaft seine bisherige Tätigkeit im Liquidationszeitraum als
Liquidator der Gesellschaft fortführt, ist nach Auffassung des BM für
Finanzen weiterhin Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland anwendbar.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Juli 2007
Normen und Schlagworte
- Art. 16 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 14 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0673-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31568
- Gültig
- 17.07.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF