Wird in einem internationalen Verständigungsverfahren gegenseitige Übereinstimmung über eine bestimmte DBA-Auslegungsfrage festgestellt, dann wird diese von beiden Seiten als richtig anerkannte Abkommensinterpretation ihre Rechtsrichtigkeit nicht erst ab diesem Verständigungsverfahren erlangen. Besondere Überlegungen mögen in diesem Zusammenhang anzustellen sein, wenn in einem Verständigungsverfahren von einer…
Das DBA-UdSSR und die hiezu getroffenen Verständigungsvereinbarungen werden bis auf weiteres auch gegenüber den unabhängig gewordenen Republiken auf dem ehemaligen Staatsgebiet der UdSSR weiter angewendet. Dies betrifft auch die im "Orchestererlass" (AÖF Nr. 230/1986 idF 139/1987) zugunsten sowjetischer Orchester getroffenen Regelungen. Ein…
Im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung mit der deutschen Finanzverwaltung wurde darüber Einvernehmen erzielt, dass die Anwendung der "Künstlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland ausschließlich auf freiberuflich tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische…
Die mit Deutschland am 21. März 1997 getroffene Verständigungsvereinbarung, derzufolge für Zwecke der Abkommensanwendung (nicht aber notwendigerweise für Zwecke der Anwendung des österreichischen innerstaatlichen Rechts) der eingetragene Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft immer als Dienstnehmer dieser Kapitalgesellschaft gilt, hat für die Geschäftsführer von Zweigniederlassungen schon deshalb keine…
Nach den zurzeit mit Deutschland geltenden Verständigungsvereinbarungen vom 29.1.1999 und vom 7.10.1994 müssten deutsche Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert…
…nbsp; Das BM für Finanzen hält derzeit nach wie vor an der in AÖF Nr. 267/1989 kundgemachten österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung fest, wonach gewerblich tätige Musiker mangels deutscher Betriebstätte gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland nicht besteuert werden dürfen. Es ist aber bekannt, dass…
…unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11.1992, 91/13/0144 im letztgenannten Sinn zu beantworten sein. Dies hat zur…
…zu beurteilen. Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers fallen somit - soferne keine anderslautende Verständigungsvereinbarung getroffen worden ist - unter die Zuteilungsregel für selbständige Arbeit (EAS 1116 und EAS 1431 und VwGH vom 25. November 1992, 91/13/0144); abweichende Verständigungsvereinbarungen gelten nur im Verhältnis zur Schweiz (AÖF Nr. 153…
…beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Es geht dies auf eine österreichisch-deutsche Verständigungsvereinbarung zurück, die als Z 12 des Verständigungsprotokolls vom 1. Juni 1994 festgehalten ist und die folgenden…
…und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs…
…deutschen Verwalter handelt. Denn nach einer mit der deutschen Finanzverwaltung am 7. Juni 1991 getroffenen Verständigungsvereinbarung werden Räumlichkeiten in der Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht…
…ungeachtet des Umstandes, ob die Vorstandstätigkeit auf deutschem oder österreichischem Staatsgebiet wahrgenommen wird; denn nach der österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 gilt der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist…
…Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell auf Gesellschaftergeschäftsführer abzielende, ho. Erachtens aber auch für sie bedeutsame - österreichisch-deutsche Verständigung vom…
…beachten, dass diese Pensionen nach Maßgabe des § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art…
…15 des DBA-Schweiz; gemäß der in AÖFV.Nr. 153/1992 veröffentlichten Verständigungsvereinbarung gilt dies auch dann, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende an der schweizerischen AG wesentlich beteiligt ist. Wurden die Vergütungen in der Schweiz auf kantonaler Ebene einer 25%igen Abzugsbesteuerung unterzogen, dann ist diese Vorgangsweise…
…ihm zu mehr als 25% gehörten, Firmenpensionen, dann zählen diese Pensionen idR auf österreichischer Seite zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit. Zufolge der bereits erwähnten Verständigungsvereinbarung des Jahres 1986 ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel…
…Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." In dieser Verständigungsvereinbarung kommt zum Ausdruck, dass die Anwendung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung in jenen Fällen durch das…
…die Erlöse im Gegenzug für die Abgabe der Gesellschaftsanteile erzielt werden. Die Problematik ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche erörtert worden und hat zu folgender Verständigungsvereinbarung geführt : "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht…
…Artikel 9 Abs. 2 des Abkommens zur Steuerfreistellung der Lohnbezüge verpflichtet. Siehe in diesem Sinn auch die österreichisch-deutschen Verständigungsvereinbarungen vom 3.12.1997 und vom 3.3.2000. Es wäre mit den Auslegungsgrundsätzen der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 23.5.1969 unvereinbar, wenn Deutschland ohne…
…von Art. 7, Art. 14 oder Art. 15 DBA-Deutschland aufzuteilen ist (siehe dazu im Detail EAS 3431). Die mit Deutschland abgeschlossene Verständigungsvereinbarung vom 1. Juni 1994 (siehe Punkt 7 des Erlasses des BMF vom 30. November 2006, BMF-010221/0187-IV/4/2006), derzufolge…