Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1885
Ferngeschäftsführung bei einer österreichischen GmbH&Co KG
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/01vom 06.07.2001
Wortlaut laut Findok
Besteht in Deutschland und in
Österreich je eine GmbH & Co KG und nimmt der in Deutschland
ansässige Geschäftsführer der beiden GmbHs seine Aufgaben
für beide GmbHs überwiegend von Deutschland aus wahr, dann unterliegt
dennoch der von der österreichischen GmbH gezahlte
Geschäftsführerbezug der ausschließlichen österreichischen
Besteuerung. Es geht dies auf eine österreichisch-deutsche
Verständigungsvereinbarung zurück, die als Z 12 des
Verständigungsprotokolls vom 1. Juni 1994 festgehalten ist und die
folgenden Wortlaut hat:
"Behandlung von Geschäftsführern
Solange sich keine anderweitigen
Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im
Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH
entwickelten Auslegung gefolgt, die davon ausgeht, dass der Ort der
Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der
geschäftsführenden Organe zugehen. Dies gilt nicht nur für
Geschäftsführer von GesmbHs, sondern auch für
geschäftsführende Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft.
Befindet sich nach den vorgenannten Kriterien der Ort
der Geschäftsleitung im Sitzstaat der Gesellschaft, so gilt dies nicht nur
für Belange der Lohnversteuerung der Geschäftsführerbezüge,
sondern auch für die Frage, ob die Gesellschaft im Sitzstaat ihren
"Wohnsitz" im Sinn des DBA hat.
Eine andere Beurteilung ist jedoch im Fall von
"Briefkastengesellschaften" (Gesellschaften ohne eigene
Geschäftsräumlichkeiten und ohne eigenes Personal) geboten."
6. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/E0001-IV/4/01
- Stammnummer
- 31668
- Gültig
- 06.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF