…österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann wäre auf allfällige Betriebstättengewinne des Jahres 3 der nichtverwertbare Verlust (1000 + 500 - 100) vortragsfähig. Allerdings wird darauf hingewiesen, daß auf Grund des derzeit noch in Verhandlung stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland vorgesehen ist, die ab 1998 in…
…österreichischen Betriebstätte betrieblich betätigt, ändert nichts daran, dass die deutsche GmbH lediglich der erwähnten beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Daraus folgt, dass Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn…
Artikel 24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche…
…die inländische Tochtergesellschaft eines mit Gewinn arbeitenden ausländischen Weltkonzerns in völliger Eigenständigkeit die Aufgabe zu erfüllen, ein bestimmtes Nahrungsmittel am gesamteuropäischen Markt einzuführen und zu vertreiben und treten hierbei seit 1995 dauerhaft Verluste auf, die durch - auf Kapitalrücklage gebuchte - Gesellschafterzuschüsse der ausländischen Muttergesellschaft abgedeckt werden…
…in die sich eine deutsche Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in…
…2 UmgrStG - durch den Umwandlungsvorgang kein österreichisches "Besteuerungsrecht eingeschränkt" werden, wenn Österreich auf dieses Besteuerungsrecht bereits vor dem Umwandlungsvorgang im Rahmen der internationalen Schachtelbefreiung verzichtet hat. Ein nach inländischem Recht ohnedies nicht bestehendes Besteuerungsrecht kann nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden. Daher kann aber auch…
…die in den Jahren 1995 und 1996 in Österreich erlittenen Betriebstättenverluste in Deutschland wegen eines vorgenommenen Verlustvortrages nicht berücksichtigt werden können und auch nicht berücksichtigt werden, dann sind die Verluste nach österreichischem Recht in Österreich vortragsfähig. Dies steht im Übrigen im Einklang mit dem Regelungskonzept…
…ein. Wenn daher eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…
…anzuwendenden Steuersatzes zur Folge, liegt kein Fall einer Doppelverwertung vor, gleichgültig, in welcher Höhe diese Herabsetzung erfolgt ist. Ein anderer Fall einer Doppelverwertung könnte gegeben sein, wenn eine deutsche Kapitalgesellschaft ihrer deutschen Tochtergesellschaft, in deren Österreich-Betriebstätte sich der Verlust ereignet hat, aus diesem Anlass…
…vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002, VI R 168/00 betr. Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf Werbungskostenabzug für Sprachkurse im EU-Ausland). Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust…
…102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste; dies allerdings ebenfalls nur insoweit, als hierdurch keine internationale Doppelverlustverwertung entsteht. Wurden nun die Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch vor der Umgründung im Wege einer Abwertung ihrer Beteiligung an der…
…Österreich für die ab dem Wirtschaftsjahr 1998 (abweichendes Wirtschaftsjahr 1997/98) erlittenen Verluste den Verlustvortrag gewähren, soferne dies nicht zu einer Doppelverwertung der Verluste führt. Es ist beabsichtigt, diese Regelung im Verordnungsweg noch vor Unterzeichnung und Ratifikation des Doppelbesteuerungsabkommens in Wirksamkeit zu setzen. Handelt es…
…Unternehmen haben nicht die Möglichkeit zu derartigen Verlustdoppelverwertungen (vgl. EAS 2034). Zur Frage der Wesentlichkeitsgrenze bei der Beurteilung der steuerlichen Auswirkung der Verwertung des österreichischen Verlusts im Ausland wird auf EAS 2842 und auf BFG 17.4.2015, RV/7100178/2008, verwiesen. Bundesministerium für Finanzen…
Auf Grund des am 24.8.2000 unterzeichneten neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass Verluste, die deutsche Unternehmer ab dem Veranlagungsjahr 1998 in österreichischen Betriebstätten erleiden, nach Maßgabe des österreichischen Rechts im Wege des Verlustvortrages in Österreich berücksichtigt werden (Lit. b des Schlussprotokolls zu…
Hat ein schweizerisches Unternehmen in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erlitten, dann ist das schweizerische Unternehmen auf Grund des Diskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz berechtigt, diesen Verlust in gleicher Weise wie ein in Österreich ansässiges Unternehmen auf Betriebstättengewinne von Folgejahren vorzutragen. Es…
…inländische Betriebstättenverluste deutscher Unternehmen in Österreich im Wege des Verlustvortrages verwertbar; allerdings nur insoweit, als dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist. Wird ein im Jahr 1998 in Österreich angefallener Verlust im selben Jahr auch in Deutschland nach § 2a Abs. 3 dEStG zum Verlustausgleich zugelassen…
Verluste, die in einer österreichischen KG anfallen, an der eine in der Schweiz ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist, sind auf Grund des Artikels 24 Abs. 2 DBA-Schweiz auch hinsichtlich des auf diesen schweizerischen Gesellschafter entfallenden Anteils nach österreichischem Recht vortragsfähig, wenn gemäß BMF-Erlass vom…
…Österreich anzurechnen. Erleidet dieser österreichische Einzelunternehmer in seiner US-Niederlassung im Jahr 1992 einen Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht), so findet 1992 ein Verlustausgleich mit seinen übrigen in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des §…
Ist eine deutsche KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) der Produzent eines Musicals, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich zur Aufführung gelangt, so unterliegen die in Österreich erzielten Einkünfte nicht der Zuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Deutschland, sondern jener des Artikels…