Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2364
Nichtanerkennung eines inländischen Betriebstättenverlustes eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftB 405/1-IV/4/03vom 27.10.2003
Wortlaut laut Findok
Unterhält eine deutsche
Kapitalgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, über die
Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft
vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine
Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und
später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser
finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsdienstes
nicht entgegengetreten werden. Vor allem dann nicht, wenn eingeräumt wird,
dass wegen der gleichen Eigentümerstruktur der beiden deutschen
Kapitalgesellschaften der Betriebstätte nur geringe Provisionen
gewährt werden.
Wenn seitens des Finanzamtes im vorliegenden Fall die
Anwendung der Kostenaufschlagsmethode zur Ermittlung des steuerpflichtigen
Gewinnes der Betriebstätte verlangt wird, so ist dieses Verlangen ebenfalls
keine Verletzung international üblicher Methoden für die Ermittlung
eines angemessenen Betriebstättengewinnes.
Sollte sich im vorliegenden Fall die Gefahr einer
internationalen Doppelbesteuerung abzeichnen, dann müsste diese Frage im
Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden;
dieses Verfahren wäre im Ansässigkeitsstaat der betroffenen
Unternehmen, sonach in Deutschland zu beantragen.
27. Oktober
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BetriebstättenverlusteBetriebstättengewinnermittlungVerlusteVerrechnungspreiseKostenaufschlagsmethodecost-plus-Methode
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 405/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36756
- Gültig
- 27.10.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF