Findok · EAS-Auskünfte
EAS 54
IFB-Verluste eines französischen Kommanditisten
geltende FassungEAS-Auskunft04 2022/10-IV/4/91vom 03.12.1991
Wortlaut laut Findok
Ein in Frankreich ansässiger französischer
Staatsbürger, der in Österreich (positive) Einkünfte aus
Geschäftsführertätigkeit erzielt und gleichzeitig Verluste aus
einer österreichischen Kommanditgesellschaft erleidet, unterliegt mit dem
hierbei nach Vornahme des vertikalen Verlustausgleiches verbleibenden
Verlustüberhang den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2
Z 2 zweiter Satz EStG 1988 nur dann, wenn er in Österreich beschränkt
steuerpflichtig ist. Wird im Inland ein Zweitwohnsitz unterhalten, führt
dieser zur "unbeschränkten Steuerpflicht"; und zwar ungeachtet des
Umstandes, dass durch den in Frankreich verbleibenden Mittelpunkt der
Lebensinteressen das DBA-Frankreich - wie bei beschränkt Steuerpflichtigen
- nur eine Besteuerung der Inlandseinkünfte zulässt.
Besteht kein inländischer Zweitwohnsitz und liegt
"beschränkte Steuerpflicht" vor, dann trifft die Verpflichtung zur
vorrangigen Verrechnung der österreichischen Verluste mit den
Auslandseinkünften (genauer: mit den nicht unter § 98 EStG fallenden
Einkünften) nicht jene inländischen Verlustteile, die durch einen
Investitionsfreibetrag verursacht sind. Denn diese werden in § 10 Abs. 8
EStG ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Verlustabzuges nach §
18 Abs. 6 und 7 EStG herausgelöst, wogegen die
Verlustabzugseinschränkung des § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG
ausdrücklich nur die unter § 18 Abs. 6 und 7 EStG fallenden Verluste
in ihrer Vortragsfähigkeit einschränkt. IFB-Verluste fallen daher
nicht unter die genannte Verlustvortragsbeschränkung für
beschränkt Steuerpflichtige.
3. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961
GeschäftsführerGeschäftsführerbezügeGeschäftsführervergütungVerlustausgleichinländischer ZweitwohnsitzLebensmittelpunktVerlustabzugVerlustvortrag
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 2022/10-IV/4/91
- Stammnummer
- 18506
- Gültig
- 03.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF