…nach dem schweizerischen Bundesversicherungsgesetz als allgemeines Versicherungsunternehmen konstituiert ist, Pensionsleistungen bezogen, dann liegt der Fall einer so genannten "Gegenleistungsrente" vor: der Rentenbezug ist die Gegenleistung des Versicherungsunternehmens für die - auf vertraglicher Grundlage, d.h. ohne gesetzliche Verpflichtung - eingezahlten Versicherungsbeiträge. Fließen in solchen Fällen dem in…
…Oder liegt eine Konstruktion vor, die als ausländische Pensionskasse anzusprechen ist? Oder liegt der Fall einer ausländischen Pensionsversicherung vor? Oder besteht möglicherweise eine Beteiligung an einem ausländischen Kapitalanlagefonds? Unter bestimmten Konstellationen ist auch die Frage von Relevanz, ob es eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an…
…auf italienischer Seite das in AÖF Nr. 169/1988 beschriebene Verfahren verlangt. Werden die Zinsenansprüche an eine Gebietskörperschaft zur Abdeckung bestehender Verbindlichkeiten abgetreten, liegt der Fall einer Einkommensverwendung vor. "Nutzungsberechtigter Empfänger" der Zinsen ist nach wie vor die Muttergesellschaft, da nur sie zur Nutzung des…
…gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht Kasachstans errichteten LLP diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann liegen zufolge EAS 2869 zur Zeit keine Gründe vor, im Rahmen des EAS-Verfahrens diesem Untersuchungsergebnis zu widersprechen. Der…
…wie vor die Möglichkeit, den Steuerabzug nach dem bisherigen System vorzunehmen und dem ausländischen Künstler eine Besteuerung auf der Grundlage seines Nettoeinkommens in einem nachgelagerten Veranlagungsverfahren zu überlassen. Denn europarechtswidrig ist nicht die Option zur nachgelagerten Veranlagung ("Scorpio" Rz 52), sondern nur ein gesetzliches Verbot…
…die Einkünftezuordnung spielen. Allerdings sind in derartigen Fällen abstrakte Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die Transaktion insgesamt betrachtet der Steuerumgehung dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt…
…134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem…
…Auch dann nicht, wenn vor dem Zuzug nach Österreich die Anteile an einer russischen Gesellschaft verkauft worden sind und das Besteuerungsrecht an dem hierbei erzielten Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 12 DBA-UdSSR dem (damaligen) Ansässigkeitsstaat, sonach Russland, zusteht. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…dass man dann, wenn alle Gesellschafter der inländischen Personengesellschaft im Ausland ansässig sind, plötzlich erneut vor dem absurden Ergebnis steht, dass die ausländischen Kurzzeitarbeitskräfte dieser inländischen Personengesellschaft mit ihren Bezügen nicht besteuert werden dürften (weil nun nicht nur die Personengesellschaft, sondern auch deren Gesellschafter nicht…
…für beide Arten von Gesellschaftsanteilen ein unmittelbarer Anwendungsfall von Art. 14 DBA-Liechtenstein vor. Damit tritt jedoch derselbe Effekt ein, der im Anwendungsfall des Art. 10 durch den Betriebstättenvorbehalt herbeigeführt wird, demzufolge dem Betriebstättenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht an sämtlichen Betriebstätteneinnahmen zusteht (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek…
…Verständnis liegt im Übrigen nach wie vor auch dem OECD-Kommentar zu Grunde: Im letzten Satz von Z 11 zu Artikel 7 OECD-MA (Altfassung vor 2010) wird ausdrücklich auf einen Anwendungsfall von Artikel 7 OECD-MA Bezug genommen, in dem das Gesamtunternehmen Verluste erleidet…
…ministerielle EAS-Verfahren nicht näher auseinandersetzen. Vielmehr muss in diesem Verfahren die in LStR 2002, Rz 2 vertretene und dort mit einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1963 belegte Ansicht herangezogen werden, dass die unbeschränkte Steuerpflicht auch solche Einkünfte erfasst, die vor Begründung der…
…a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung, BGBl. Nr. 269/1983, nach Österreich stattgefunden hat. Diesbezügliche Sachverhaltsbeurteilungen können aber nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden; Sachverhaltsfestellungen dieser Art müssen dem zuständigen österreichischen Finanzamt vorbehalten bleiben. Hat keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach…
…sondern französische Einkünfte vor. Denn der Pilot erbringt seine Flugleistungen für die italienische Luftlinie gleichsam als "Subunternehmer" des französischen Unternehmens; bei dieser Sachverhaltssituation (keine vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem Piloten und der italienischen Fluglinie) stellen die von der italienischen Fluglinie ausgezahlten Vergütungen "Entgelt von dritter Seite…
…mit dem Ergebnis, dass die liechtensteinische AG tatsächlich Leistungen erbracht hat und den Ort ihrer Geschäftsleitung in Liechtenstein hat, dann wäre das BM für Finanzen - über Ersuchen Liechtensteins - bereit, gemäß Artikel 25 des DBA-Liechtenstein über diesen Fall in ein Verständigungsverfahren einzutreten. Ein derartiges Verfahren…
…eine deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online-Plattform…
…mit einem Judikat des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1963 belegte Ansicht herangezogen werden, dass die unbeschränkte Steuerpflicht auch solche Einkünfte erfasst, die vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland verdient wurden (in diesem Sinn EAS 1196). Im EAS-Verfahren muss daher die inländische Steuerpflicht der…
…dass im ministeriellen EAS-Verfahren eine solche Gestaltung als unbedenklich gewertet wird. Vielmehr wird in Fällen dieser Art eingehend zu prüfen sein, ob die Zinsen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht in Wahrheit von der deutschen Bank stammen und lediglich "auf dem Papier" über die Cayman-Inseln…
…18 EStG 1988 erfassten inländischen Eigenheime. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Vorwurf, diese Regelung verstoße gegen EU-Recht, ist in dem auf Kurzauskünfte zugeschnittenen EAS-Verfahren nicht möglich. Angemerkt sei in diesem Zusammenhang lediglich, dass dem EU-Recht bisher kein allgemeiner Rechtssatz entnommen werden kann…
…mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen werden; es kann jedenfalls nicht im EAS-Verfahren ein Informationsschreiben der depotführenden Bank als ein ausreichender Nachweis für eine Steuerfreistellung in Österreich angesehen werden. In Fällen der vorliegenden Art wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten unvermeidlich sein; vor allem…