…ergangen ist, gegen die er aber spruchmäßig nicht gerichtet ist, sind zurückzuweisen). Wenn über eine Berufung einer nicht als Partei in Betracht kommenden Person meritorisch entschieden wird, liegt eine Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor (Stoll, BAO-Kommentar, § 273, S…
…wird das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt, wenn die Behörde eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nimmt. Zuständige Behörde zur Entscheidung über die Berufung vom 18. April 2001 ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Der mit dem Rechtsmittel vom 8…
…von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet wird. Dies wäre im gegenständlichen Fall laut der zitierten Geschäftsverteilung der Senat V als Organ aller Finanzämter der Steiermark gewesen. Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und…
…EMRK sieht, finden diese Normen auf die Abgabenerhebung keine Anwendung. Soweit das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter auf die zuständige staatliche Behörde als solche bezogen ist, garantiert es nicht bestimmte Organwalter, sondern das Verfahren vor eben dieser Behörde (VfGH 8. 6. 1999…
…Spruchsenat II eingeschritten ist. Gemäß § 64 Abs.1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich…
…Spruchsenat nach § 68 Abs. 2 lit. a FinStrG. Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf das Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und kann auch nicht mittels Befassung der Finanzstrafsache durch ein tatsächlich zuständiges Bundesfinanzgericht geheilt werden (vgl. Fellner, FinStrG, Rz…
…der jeweiligen Finanzstrafbehörde erster Instanz. Gemäß § 64 Abs.1 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden ihre Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter nicht verletzt, wenn in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige…
…Fällen dieselbe Finanzstrafbehörde zur Durchführung des Strafverfahrens zuständig, so hat die Finanzstrafbehörde die Strafverfahren wegen aller Taten zu verbinden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur…
…und war somit zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Erkenntnisses nicht mehr ein Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997…
…könnte, ob der Spruchsenat auch in gehöriger Zusammensetzung getagt und seine Entscheidung getroffen hätte. Eine Entscheidung eines nicht gehörig zusammengesetzten Spruchsenates wiederum verletzte das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht des Beschwerdeführers auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und wäre daher aufzuheben (vgl. BFG 3.6.2014…
…ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (z.B. VfGH 24.2.1984, B 237/83, 27.11.1995, B 1682/95, 24.2.1997, B 2874/96, 29.2.2000, B 2025/99). Im gegenständlichen Fall ist nicht nachvollziehbar, ob und weshalb die vor…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
…auszugsweise) wie folgt ausgeführt: "A.) Verfassungswidrigkeit der Einzelrichterbesetzung (hier) des Bundesfinanzgerichtes Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und Verletzung in Rechtenwegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (nämlich wegen Anwendung eines nicht verfassungsgemäß zustande gekommenen gesamtändernden Bundesverfassungsgesetzes) Unter Hinweis auf U…
… 194 BAO zukomme, findet nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in den zitierten Gesetzesstellen keine Grundlage. Ob die Gemeinde durch die Nichtberücksichtigung ihrer Interessen (hinsichtlich Grundsteuerbefreiung) im Messbescheidverfahren in ihrem Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde, ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates…
…und war somit zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Erkenntnisses nicht mehr ein Richter des Dienststandes. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997…
…und somit zum Zeitpunkt des Ergehens des angefochtenen Erkenntnisses nicht mehr ein Richter des Dienststandes war. Schreitet solcherart eine an sich zuständige, aber unrichtig zusammengesetzte Kollegialbehörde ein, wird ebenfalls das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt (VfGH 24.2.1997…
…vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde (Art. 83 Abs.2 B-VG). Eine mit diesem Verfahrensmangel behaftete Entscheidung ist grundsätzlich aufzuheben (z.B. VfGH 3.3.2008 B 97/07; VfGH 29.2.2000 B 2025/99), dieser Mangel ist in jedem Stadium des Verfahrens…
…nicht gehörig zusammengesetzt, so ist, wie im Falle einer (sonstigen) Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde erster Instanz, das den Beschuldigten in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter (Art 83 Abs. 2 B-VG) verletzende Erkenntnis bzw. der Bescheid (vgl. VfGH vom 9…
…erster Instanz ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein, wurde in dieses verfassungsrechtlich geschützte Recht des Beschuldigten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter eingegriffen (FSRV/0005-K/06 vom 2.4.2007). Eine nicht gehörige Zusammensetzung eines Spruchsenates führt dazu, dass dieser in seiner unrichtigen Zusammensetzung…