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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1812

Optionsausübung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich

geltende FassungEAS-AuskunftZ 20/1-IV/4/01vom 19.02.2001

Wortlaut laut Findok

In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Übt daher ein ehemaliger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens nach seiner Pensionierung und nach seiner Übersiedlung nach Österreich eine noch während der Aktivzeit von seinem deutschen Arbeitgeber eingeräumte Aktien-Option tatsächlich aus, steht das Besteuerungsrecht daran Deutschland zu, wenn der mit der Optionsausübung lukrierte Vermögenszuwachs als nachträgliche Einkunft aus der seinerzeit in Deutschland ausgeübten beruflichen Tätigkeit anzusehen ist. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann im EAS-Verfahren nicht mit Bindungswirkung festgestellt werden. Der Umstand jedoch, dass Deutschland die in der Vergangenheit durch die Optionsausübungen erzielten Einkünfte stets als solche aus nichtselbständiger Arbeit besteuert hat, spricht für das Vorliegen dieser Voraussetzung. 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KausalitätsprinzipZuflussprinzipAktienoptionenVermögenszuwachs

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Z 20/1-IV/4/01
Stammnummer
26196
Gültig
19.02.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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