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EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…

EAS 3034Einbringung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3445-IV/4/200821.01.2009

…darf (EAS 2185). Ob im vorliegenden Einbringungsfall aber tatsächlich ein Anwendungsfall der "Geprägetheorie" und damit eine deutsche Personengesellschaftsbetriebstätte vorliegt, muss in Anwendung des deutschen innerstaatlichen Rechts auf deutscher Seite entschieden werden. Sollte der Fall einer deutschen Personengesellschaftsbetriebstätte gegeben sein, müsste zudem in Anwendung des "AOA…

EAS 1634DBA-Entlastung für schweizerische Kapitalerträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0013.04.2000

…Bedingung betrifft jene Fälle, in denen die Bank keine Anrechnung der schweizerischen 5%igen Steuer auf die 25%ige Kapitalertragsteuer vorgenommen hat und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die…

EAS 2030Verletzung der Empfängerbenennungspflicht und Amtshilfeteilerfolg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/19-IV/4/0224.04.2002

…potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem bekanntgegebenen Unternehmen eine…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…den gegebenen Umständen nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden können, dass die 5-jährige Rückzahlungsfrist des § 240 BAO, die auch im Anwendungsbereich des DBA-Schweiz zur Anwendung kommt (EAS 1467), bereits abgelaufen ist. Denn diese Frist beginnt erst mit der Abgabenentrichtung im Jahr 2010 zu…

EAS 1174Österreichische Gegenberichtigungen nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 132/6-IV/4/9701.12.1997

…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…

EAS 715Teilwertabschreibung einer deutschen GmbH-Beteiligung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/14-IV/4/9519.09.1995

…III UmgrStG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 leg. cit. (also insb. dann, wenn ausreichende stille Reserven einen positiven Verkehrswert bewirken) zwingend anzuwenden. Aus § 16 Abs. 1 ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Fall einer Aufwertungseinbringung gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG vor. Diese Auffassung gründet sich auf das dem § 16 Abs. 2 UmgrStG zugrunde liegende Prinzip, dass bei Betriebseinbringungen durch Steuerausländer (einschließlich Einbringung von Anteilen an Personengesellschaften) der Aufwertungszwang stets dann einsetzen…

EAS 1667Einbringung einer Ungarn-Beteiligung in die französische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 385/1-IV/4/0029.05.2000

…in den Büchern der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten. Sollte auf französischer Seite die eingebrachte Ungarn-Beteiligung mit dem Marktwert, sonach mit einem Wert angesetzt werden, der höher ist als der korrespondierende österreichische Wertansatz (der sich aus der "Buchwertfortführung…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

…Fremdverhaltensgrundsatzes" zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Artikel 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen. Denn die genannte…

EAS 1493Verjährung eines KESt-Rückerstattungsanspruches
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 507/1-IV/4/9912.07.1999

…die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze auf die deutsche Körperschaft(Einkommen)steuer…

EAS 1580Kein § 48 BAO bei Schenkungssteuerbefreiung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/11-IV/4/9905.01.2000

…unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht vor. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss:   | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…

EAS 2977Einbringung eines Anteils an einer deutschen GmbH&CoKG in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1736-IV/4/200810.07.2008

…Der Umstand, dass bei dem Umgründungsvorgang die stillen Reserven in Deutschland nach dem deutschen Umwandlungssteuergesetz unbesteuert bleiben, lassen kein österreichisches Besteuerungsrecht daran aufleben, weil das DBA keine "subject-to-tax-Klausel" enthält. Ein Grund für eine Anwendung von Artikel 28 des Abkommens, der unter besonderen…

EAS 522Kein § 48 BAO für Lieferungen aus den Zollausschlussgebieten in das inländische Zollgebiet
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2264/2/1-IV/4/9411.11.1994

…Form der Doppelbesteuerung nicht auf der Grundlage von § 48 BAO beseitigt werden. Es ist aber zu bedenken, dass die Problematik einer umsatzsteuerlichen Doppelbelastung im Verhältnis zum Kleinwalsertal mit dem bevorstehenden EU-Beitritt entfällt. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 1740Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/0017.10.2000

…wonach die Anwendung der Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen Umgründungsvorgängen stattfindet. 17…

EAS 1957Entlastung von einer abkommenswidrig erhobenen Lohnsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/38-IV/4/0106.12.2001

…nachträglich hervor, dass ein in der Zeit vom August 2000 bis Ende Jänner 2001 in Prag beschäftigter Dienstnehmer in den USA ansässig war, dann hat der Dienstnehmer gemäß dem DBA-USA Anrecht auf Entlastung von dieser österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Steuerentlastung ist im Wege eines auf §…

EAS 386Einbringung 25%iger GesmbH-Beteiligungen in eine deutsche Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2917/3/1-IV/4/9411.02.1994

…darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: