…Obsiegens stünde der erstschuldnerischen GmbH ein Betrag in Höhe von 2.934,72 € s. A. zu. In diesem Rechtsstreit sei bisher nur ein noch nicht rechtskräftiges Versäumungsurteil ergangen. Somit könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht von einer völligen Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der erstschuldnerischen GmbH…
…Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers kommen kann (vgl. VwGH 10.5.2001…
…sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Bw. verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl…
…keine Teilzahlungen zur Abdeckung der Abgabenschulden mehr geleistet werden können. Bei dieser Sachlage sind die Abgabenschulden derzeit uneinbringlich. Im Falle einer Uneinbringlichkeit liegt jedoch keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO vor, da eine Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung nicht gegeben ist…
…April 2007 wurde über das Vermögen der Bw der Konkurs eröffnet. Nach Schlussverteilung (Quote 2,348133 %) wurde der Konkurs am 14. Februar 2008 aufgehoben. Auf Anfrage des Unabhängigen Finanzsenates teilte das Finanzamt mit, dass keine Zahlungen mehr auf dem Abgabenkonto der Bw zu erwarten seien…
…gegebenen - Uneinbringlichkeit des Abgabenrückstandes eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO jedoch nicht vor. Selbst wenn der Mangel der Einbringlichkeit und das Bestehen weiterer existenzgefährdender Verbindlichkeiten (Kredit in Höhe von € 150.000,00 und Schulden bei der Sozialversicherung…
…mehr vor, wenn die Finanzbehörde wegen offenbarer Uneinbringlichkeit der Forderung bei dem zuerst herangezogenen Gesamtschuldner die Steuer dem weiteren Gesamtschuldner vorschreibt. Im Hinblick darauf, dass in diesem Zeitpunkt kein anderer zahlungsfähiger Gesamtschuldner mehr vorhanden ist, ist die Abgabenbehörde gar nicht mehr in der Lage, im…
…die Unterzeichner der Urkunde zur Entrichtung der Gebühren bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften verpflichtet sind, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist. Beide Vertragspartner, Mieter und Vermieter, sind gemäß § 28 Abs. 1 GebG 1957 Gesamtschuldner derselben Gebühr und es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde an…
…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch T zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…
…dies umso mehr, wenn ohne berechtigten Zweifel von einer gänzlichen Uneinbringlichkeit der beschwerdegegenständlichen Abgaben auszugehen ist, weshalb von einem Antrag auf Bestellung mangels Erforderlichkeit Abstand genommen wurde. Wegen der fehlenden Möglichkeit, eine Rechtsmittelentscheidung der Verlassenschaft oder einem Rechtsnachfolger zuzustellen, kann eine solche durch das Gericht…
…des Abgabenrückstandes auszugehen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033) liegt somit entgegen der Begründung der Beschwerdevorentscheidung auch eine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor, sondern eine Uneinbringlichkeit im Sinne der…
…28.05.2002, 99/14/0233). Im vorliegenden Fall ist eine (auch nur teilweise) Einbringlichmachung der aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten im Hinblick auf ein über das Vermögen der noch existenten Gesellschaft durchzuführendes Insovenzverfahren nicht ausgeschlossen. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben steht daher nicht zweifelsfrei fest. Ist gemäß § 278…
…es wegen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten und der verfügten Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn einer Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung vor…
…Die Uneinbringlichkeit ist daher trotz objektiver Verletzung der Abgabenzahlungspflicht nicht aus dem Verschulden des Bw., sondern letztlich deshalb eingetreten, weil zu einer Zeit, als wohl noch ein adäquater Einbringungserfolg zu erwarten gewesen wäre, von abgabenbehördlichen Pfändungsmaßnahmen gegenüber der Erstschuldnerin Abstand genommen wurde. Da die Haftung…
…Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Ritz (Bundesabgabenordnung³, S 584f, Tz 1, 5 und 7) führt dazu im Wesentlichen Folgendes aus: Maßnahmen nach § 206 liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (§ 206…
…unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten den geltenden unpfändbaren Freibetrag nicht übersteigt und sohin die Einbringlichkeit des Rückstandes nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die…
…6/97, 4-12/98 im Hinblick auf die Umsatzsteuerjahresbescheide zurückgewiesen worden sei, für das gegenständliche Haftungsverfahren nichts gewonnen werden kann, zumal Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren dann nicht mit Erfolg erhoben werden können, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen…
…Einzelfall auf Grund der der Abgabenbehörde zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz). Nichtfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit (…
…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch C zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…
…laut VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150 die Uneinbringlichkeit nicht nur beim Abgabenschuldner selbst, sondern auch bei allenfalls als Mitschuldner oder Haftende in Betracht kommenden Personen gegeben sein muss, ist auch der einzige Kommanditist laut Firmenbuch V zu überprüfen. Dessen Haftung hätte zwar laut…