Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1740
Buchwerteinbringung durch einen in der Schweiz ansässigen Personengesellschafter
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/32-IV/4/00vom 17.10.2000
Wortlaut laut Findok
Steht der in der Schweiz ansässige
Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft im Genuss einer
schweizerischen Zuzugsbegünstigung, auf Grund der die schweizerische
Einkommensteuer ausschließlich von der Höhe seines in der Schweiz
getätigten Aufwandes berechnet wird, dann fällt dieser Gesellschafter
gemäß Artikel 4 Abs. 4 DBA-Schweiz nicht in den persönlichen
Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Aus dieser Nichtanwendbarkeit
des DBA folgt, dass auch das Besteuerungsrecht Österreichs bei einem
eventuellen Verkauf der Beteiligung an jener Kapitalgesellschaft nicht verloren
ginge, in die der Mitunternehmeranteil des Schweizer Gesellschafters eingebracht
werden soll. Infolge der Nichtanwendbarkeit des DBA-Schweiz findet daher eine
Buchwerteinbringung statt.
Da tatbestandsmäßig nur die Nichtanwendbarkeit
des Abkommens im Zeitpunkt des Einbringungsvorganges maßgebend ist, wird
allerdings auch § 44 UmgrStG Beachtung verdienen, wonach die Anwendung der
Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes zu versagen sind, wenn die
Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer
inländischen Abgabepflicht dienen. Es wird daher zu verlangen sein, dass
die Aufwandbesteuerung in der Schweiz nicht bloß vorübergehend im
zeitlichen Zusammenhang mit den österreichischen
Umgründungsvorgängen stattfindet.
17. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- § 44 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
schweizerische ZuzugsbegünstigungZuzugsbegünstigung (schweizerische)Gesellschafter einer PersonengesellschaftBuchwerteinbringungmißbräuchliche UmgründungAufwandbesteuerung (Schweiz)
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/32-IV/4/00
- Stammnummer
- 2401
- Gültig
- 17.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF